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4 Views | 21.09.2015 | 12:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7222003

Bakom (Schweiz)

Aufsichtsbehörde vernachlässigt Aufsichtspflicht

Sehr geehrte Damen und Herren

SCHLAGWORTE

Das Bakom hat eine Aufsichtsfunktion über Telefon- und Internet-Provider in der Schweiz. Genauer: Es hat eine AufsichtsPFLICHT. Dieser nachzukommen, ist keine freiwillige Dienstleistung dieser Einrichtung, sondern eine, um deretwillen das Bakom überhaupt existiert und für die seine Angestellten bezahlt werden. Verweigert das Bakom bzw. verweigern seine Mitarbeiter diese Aufsichtspflicht, kann man diese Behörde - und damit auch die dafür eingesetzten Kosten - abschaffen bzw. die Gelder sinnvoller einsetzen.

Mehrfach haben sich Personen über den grob mangelhaften Umgang der Schweizer Telefon-Provider in Bezug auf "missbräuchliche Verwendung von Telekommunikationseinrichtungen" bei Ihrer Einrichtung (Bakom) beschwert; ein Missbrauch, der zwar überwiegend vom Ausland aus begangen wird, jedoch von Schweizer Telefon-Provider mehr als nur gebilligt wird: Schweizer Telefon-Provider

  • verweigern ihren Kunden die Übermittlung der korrekten Rufnummer von Anrufern; sie lassen zu, dass ausländische Kriminelle gefälschte Schweizer Rufnummern vortäuschen.
  • verhindern eine wirksame Aufklärung dadurch, dass sie auf Beschwerden nicht eingehen und - was nachweislich der Unwahrheit entspricht - behaupten lassen, sie könnten solche Anrufe nicht ermitteln.
  • liefern selbst der Staatsanwaltschaft nur unzureichende Daten, keine detaillierten Protokolle, mit denen sich zukünftig diese Art von missbräuchlicher Verwendung von Telekommunikationseinrichtungen einschränken ließe.
  • unterstützen mit ihrer Weigerung, Anrufer, die erkennbarer ihre Identität verschleiern oder fälschen - einer strafbaren Handlung - zu blockieren, deren kriminelle Absichten.
  • unterstützen z. B. die Feststellung Krimineller, wann ein Angerufener zuhause ist und wann nicht, was Einbrechern ihre "Planung" erleichtert - in der Schweiz wird inzwischen alle 6 Minuten eingebrochen, und in den meisten Fällen wird nichts aufgeklärt!
  • unterstützen z. B. Versuche, unter gefälschter Nummer existierender Schweiezr Banken an Kundendaten dieser Banken zu gelangen.
  • unterstützen z. B. Versuche, Schweizer Einwohnern gefälschte Waren oder illegale Dienstleistungen zu verkaufen.
  • u. v. m.

Es stellt sich heraus, dass das Bakom seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt und diese Beschwerden, wenn überhaupt, mit inhalts- oder / und zweckfremden und somit nutzlosen vorgefertigten Textbausteinen "beantwortet"; erneute Nachfragen, die auf diese unzureichende Form von Antworten und auf das Ausbleiben jeglicher Reaktion hinweisen und erneut um Wahrnehmung der AufsichtsPFLICHT des Bakoms hinweisen, werden schlichtweg ignoriert.

Eine Behörde, die nicht leistet, wofür sie eingerichtet wurde, bedarf einer gründlichen Restrukturierung, ansonsten kann man sie ersatzlos entfernen und die für sie nutzlos eingeplanten Gelder sinnvoller einsetzen!

Gruß,
ein vom Bakom vielfach enttäuschter Steuerzahler

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Meine Forderung an Bakom: Wahrnehmung der Aufsichtspflicht, Weisung an Telefon-Provider zur Herausgabe der Daten.


 
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