2 Views | 24.05.2020 | 16:16 Uhr
geschrieben von Luca Lohfeyer

sofatutor GmbH (Berlin)

Abo-Falle Abzocke rechtlich fragwürdig

Bestell-/Kundennummer: VA428516

Arglistige Täuschung, Datenschutz, Verbraucherschutz, Sammelklage

Per Einschreiben Einwurf wurde folgendes Schreiben von mir am 24.04.2020 verschickt. Bis heute kam keine Antwort, sondern nur eine erneute Mahnung.

SCHLAGWORTE

Ich erwäge nun Strafanzeige zu erstatten zu dem sensiblen Datenthema und den Verbraucherschutz einzuschalten. Mir wurde auch schon geraten, eine Sammelklage mit allen "Opfern" zu organisieren.

"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr W.,

ich darf zurückkommen auf Ihre Email vom 13.04.220 und darf Ihnen mitteilen, dass ich weiterhin die Auffassung vertrete, dass vorliegend kein Anspruch der Firma sofatutor GmbH auf Zahlung des 24-monatigen Abos besteht. Im Folgenden darf ich Ihnen die Gründe hierfür erläutern:

Schon der Bestellprozess auf Ihrer Website ist nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtslage. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung eines Unternehmens beim Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern diese durch die Gestaltung des Bestellbuttons auf den mit dessen Auslösen verbundenen Bindungswillen in hervorgehobener Weise aufmerksam zu machen. Eine Beschriftung mit "Jetzt kaufen" genügt diesen Anforderungen laut BGH nicht. Auch der Zusatz "erst nach 30 Tagen kostenpflichtig" reicht nicht aus, um den Verbraucher ausreichend über seine eingehende Verpflichtung aufzuklären. .

Darüberhinaus geben Sie an, drei Tage vor Ablauf der Testphase auf das Ende des kostenlosen Test-Zeitraums hinzuweisen, damit so der Verbraucher rechtzeitig die kostenfreie Testphase beenden kann. Diese Information hat mich veranlasst, überhaupt eine Willenserklärung bezüglich Ihres Services abzugeben. bewusst Täuschung des Verbrauchers. Daher erkläre ic hhiermit erneut, wie bereits mit meinen letzten Schreiben zum Ausdruck gebracht, die Anfechtung meiner im Rahmen der Buchung Ihrer Serviceleistungen angegebenen Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Absatz 1 BGB).

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Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass entgegen Ihren Ausführungen meine Kündigung rechtzeitig, nämlich innerhalb der Testphase, erfolgte. Ich erhielt am 09.03.2020 eine Willkommensemail von Ihrem Geschäftsführer, it der dieser mich einlud, das Serviceangebot von sofatutor kennenzulernen. Somit begann die Testphase erst am 09.03.2020 und endete am 08.04.2020. Nachdem ich Ihnen am 08.04.2020 mitgeteilt habe, kein Interesse an Ihrem Angebot zu haben, wurde die Testphase rechtzeitig beendet. Auch hier besteht der Verdacht der arglistigen Täuschung.

Vorsorglich verweise ich auch auf § 313 BGB, Wegfall der Geschäftsgrundlage. Nachdem ich in den nächsten Wochen meine schulische Ausbildung beenden werde, habe ich kein Interesse an einem 24-monatigen Abo.

Abschließend fordere ich Sie gemäß § 15 DSGVO auf, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welcher Form personenbezogene Daten von mir durch Sie verarbeitet wurden. Ich setze hierzu eine Frist von einem Monat ab Zugang dieses Schreibens. Bei fruchtlosem Fristablauf werde ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Ich behalte mir eine Überprüfung des gesamten obenstehenden Sachverhaltes auf seine strafrechtliche Relevanz vor.

Mit freundlichen Grüßen

Luca Lohfeyer

Ich habe noch keine Antwort erhalten, die Frist läuft nächste Woche ab.

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Meine Forderung an sofatutor GmbH: Sofortige Gutschrift der vollständigen Rechnung und Auflösung des angeblichen Vertrags.


 
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