599 Views | 31.03.2014 | 19:25 Uhr
geschrieben von Melanie Boßems

Ryanair Ltd. (Dublin)

Falsche Auskunft am Telefon zu Umbuchung

SCHLAGWORTE

Ich habe am 24.03.2014 über Ryanair 3x Flüge gebucht. Leider waren im PC noch alte Flüge gespeichert und somit habe ich den Hinflughafen mit dem RÜckflughafen verwechselt und unsere Flüge sind nun falsch gebucht. Ich habe sofort die Hotline angerufen. Da diese noch nicht besetzt war mußte ich ca 20 Minuten warten und habe es erneut versucht. Dann hatte ich eine Dame am Telefon die dann meinte eine Stornierung sei nicht möglich nur eine Umbuchung und ich müssen dann die Differenz zahlen. Sie hatte auch direkt nach gesehen, aber zu den selben Terminen ga es nur Flüge für einen Gesamtpreis von 720€. das musste ich erstmal sacken lassen und sagte ihr das ich mich wieder melde, woraus sie meinte wir hätte ja noch 24 Stunden Zeit. Ich habe dann mit meinem Mann gesprochen und hatten dann andere Flüge gesehen, die zeitlich 1 Tag versetzt waren aber wir hätte nur 220€ zuzahlen müssen. Daraufhin habe ich nochmals die Hotline angerufen. Diesesmal hatte ich leider eine Dame dran die mir nur immer wieder den Satz an den Kopf knallte "Gehen sie online, klicken sie Umbuchung, machen sie ihre umbuchung online, kostet zusätzlich 180€ Umbuchungsgebühr zu dem Differenzbetrag" Ich habe ihr immer wieder erklärt das ich eine Stunde vorher mit einer Kollegin gesprochen hätte die diese Umbuchung für mich machen wollte und ich nur die Differenz hätte zahlen müssen. Diese Dame bestand aber darauf dass ich es online machen müssen.

Nun habe ich im Nachhinein erfahren das eine Umbuchung innerhalb 24Stunden kostenfrei sei (ausgenommen den Differenzbetrag) und zudem hätte ich online gar nichts ändern können, da es noch keine 15 Tage vor Abflug ist.

Habe ich im Nachhinein noch eine Möglich aufgrund der falschen Aussage der Hotline meine Flüge zu ändenr ohne die Umbuchungsgebühr? Da wir sonst leider nicht fliegen können und die Flugkosten umsonst gezahlt haben.

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Meine Forderung an Ryanair Ltd.: Kostenlose Umbuchung


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Kommentare und Trackbacks (2)


01.04.2014 | 02:34
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
'Die Buchung wurde lediglich über das Internet vorgenommen. Der Kläger lässt sich durch die Nutzung des Internetportals vielmehr bewusst auf die Möglichkeiten und Vorteile und damit aber auch auf die Risiken einer Buchung im Internet ein. ' Quelle: Urteil des Landgericht Münhcen I v. 17. Juni 2008, Az.: 34 O 1300/08 / reise-recht-wiki.de/lg-muenchen-flugbuchung-reisebuchung-internet-vertan-vertippen-irrtum-falsche-eingabe-erstattung-storno.html

08.04.2014 | 09:02
von Melanie Boßems noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich bisher keinerlei Reaktion. Mich ärgert halt das ich bei der ersten Dame am Telefon umsonst hätte umbuchen können (plus zuzüglich der Differenz zu den neuen Flügen), aber die zweite Dame scheinbar eh sehr lustlos war. Das jetzt noch irgendwas kommt scheint unmöglich.




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