Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 560 Views | 20.03.2015 | 13:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1108145

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Bosch Waschmaschine nach 11 Monaten defekt - keine Garnantie

Sehr geehrte Damen und Herren,

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3 Bilder

vor elf Monaten haben wir uns eine neue Waschmaschine gekauft. Um nicht ständig Ärger mit billigen "No-Name"- Produkten zu haben, griffen wir zum Markenprodukt - der Bosch WAE283G6. Die Maschine wir lediglich im 2 Personenhaushalt genutzt und hat noch stark verdreckte Kleidung reinigen müssen.

Beim letzten Waschgang dann das böse Erwachen: die Wäsche war voller kleiner "Gummistücke" eine näherer Blick auf die Türmanschette ließ erkennen, dass diese am inneren Ende aus der vorgesehenen Verankerung gerissen war und somit scheinbar von der Trommel zerstört wurde (siehe Bilder). Außerdem wurde ein (recht teurer) BH beschädigt. Dieser ist scheinbar zwischen das Türglas und die Manschette gezogen worden - es ist kein Bügel herausgefallen oder ähnliches, die Beschädigung am Kleidungsstück zeigen das deutlich.

Neben dem Schaden steht glücklicherweise direkt die Nummer der 24/7 Service-Hotline von Bosch. Für mich war klar, dass ich mich nicht falsch verhalten habe und somit ein Garantiefall vorliegt. So rief ich direkt noch am Sonntagabend die Servicehotline an, schilderte den Fall und bat um Hilfe. Die Dame sagte jedoch, dass sie nicht sagen könne, ob es sich um einen Garantiefall handele. Sie könne einen Techniker schicken, der kostet pauschal 69 € - nur für die Anfahrt und um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Sollte es sich nicht um einen Garantiefall handeln, würden diese 69 € mit der Rechnungssumme der Instandsetzung verrechnet. Daraufhin fragte ich, wie teuer die Reparatur denn voraussichtlich werde. Dies konnte sie mir jedoch nicht genau sagen "naja, so mit 150 bis 200 € müssen Sie schon rechnen" war dann bei nochmaligem Nachfragen die Antwort. Ich hab dann vorerst keinen Techniker bestellt, da mit das ganze Gespräch etwas suspekt vorkam.

SCHLAGWORTE

Am Montag rief ich die Service-Hotline erneut an. Ich sagte, dass ich ein Problem mit der Türmanschette meiner elf Monate alten Waschmaschine habe und ehe ich weiteres erklären konnte bekam ich die Antwort "Dazu müssen Sie wissen, dass Manschetten generell von der Garantie ausgenommen sind". - Da wurde ich stutzig: Generell ausgenommen? Warum? Und warum konnte man mir das nicht schon am Vortag sagen? Da hatte man noch versucht einen Techniker-Einsatz anzustoßen. Weiter fragte ich dann nach den voraussichtlichen Kosten. Diese konnten nun auf exakt 209 € beziffert werden (was am Vortag ebenfalls nicht möglich war). Auf den Hinweis, dass ich kein Fehlverhalten meinerseits feststellen könne, und ich daher eine Garantie-Leistung erwartet hätte, wurde nicht weiter eingegangen. Die Dame suchte mir stattdessen noch den Preis für das Ersatzteil ohne Einbau raus (50,10 €), wies mich aber auch direkt darauf hin, dass der Einbau schwierig sei, weshalb auch der Techniker-Einsatz leider so teuer sei.

Nun habe ich eine 11 Monate alte, defekte Waschmaschine, deren Reparaturkosten beim über 50% des Kaufpreises liegt, ein beschädigtes Wäschestück und einen "Kundendienst", der sich nicht mal den Schadensvorgang erläutern lässt, sondern einen Garantiefall kategorisch ablehnt.

Kann es denn sein, dass eine neue Waschmaschine so konstruiert ist, dass sich Wäschestücke beim Waschvorgang verfangen können (es wurde definitiv nichts in der Tür eingeklemmt) und die Maschine dadurch Schaden nimmt? Handelt es sich um einen Konstruktionsfehler oder war die Manschette nie korrekt montiert? Ich sehe ich diesen Fragen die Quelle des Schadensfalls.

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Kostenlose Instandsetzung der Waschmaschine und Ersatz des beschädigten Wäschestücks


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.03.2015 | 08:33
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Bosch Infoteam

Sehr geehrter ReclaBoxler-1108145,

vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit Ihrer Waschmaschine hier mitteilen und uns so die Gelegenheit geben, darauf reagieren zu können.

Wir bedauern, dass Ihr Gerät Grund zur Beanstandung gibt, sicher haben Sie jedoch Verständnis, dass wir aus der Ferne nicht beurteilen können, was die tatsächliche Ursache für die Beschädigung an der Manschette ist. Aus diesem Grund kann erst nach Feststellung der Diagnose durch unseren Werkskundendienst ein Garantiefall bzw. eine Kulanzmöglichkeit direkt vor Ort geprüft werden.

Einen Technikertermin können Sie telefonisch unter 089 / 69 339 339 (Auswahl 1) oder online über diesen Link www.bosch-home.com/de/service.html vereinbaren.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.03.2015 | 14:30
von ReclaBoxler-1244505 | Regelverstoß melden
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Natürlich kann dieser auch einzelne Teile davon ausschließen. Ich würde mich mal an den Händler wenden, bei dem Sie die Waschmaschine erworben haben. Nur dort können Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen. Aber Achtung: 6 Monate nach Kaufdatum liegt die Beweislast bei Ihnen.

26.03.2015 | 08:40
von ReclaBoxler-1108145 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Vor-Ort-Termin mit einem Techniker wurde vereinbart. Wartezeit: eine Woche.


02.04.2015 | 10:38
von ReclaBoxler-1108145 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist zwar nicht zur Zufriedenheit gelöst, ich hab allerdings auch keine Lust, mich weiter zu Ärgern und sehe den Fall als abgeschlossen. Der Techniker war zum vereinbarten Termin vor Ort und sagte mir direkt, dass die Reparatur 209€ kosten würde (also keine weitere Prüfung – ist bei Manschetten immer so). Ich erklärte ihm, dass ich damit angesichts des Alters der Maschine nicht zufrieden sein. Er rief daraufhin bei der Kulanzabteilung an, um eine Nachlass für mich zu erreichen. Er konnte mir einen leichten Nachlass einräumen, mit der Bitte am nächsten Tag nochmals die Kulanzstelle zu kontaktieren und führte die Reparatur durch.
An dieser Stelle ein Lob an den Techniker, der sehr freundlich und kompetent eine sauberer Reparatur durchgeführt hat.
Am nächsten Tag kontaktierte ich wie vereinbart die Kulanzstelle. Vom dortigen Mitarbeiter habe ich zunächst einen langen „Vortrag“ darüber erhalten, dass das Schadensbild nicht auf einen technischen Mangel an der Maschine zurückzuführen sei und daher kein Garantiefall darstellen könne. Ein konkretes Fehlverhalten meinerseits konnten wir jedoch auch nicht feststellen (weshalb der Schaden jederzeit wieder entstehen kann). Schlussendlich haben wir uns einen rund 50 prozentigen Nachlass geeinigt.
In Kombination mit dem beschädigten Wäschestück liegt der Gesamtschaden jedoch immer noch bei 45% des Neuwerts der Maschine – ich verbuche das für mich jetzt unter Lehrgeld und werde mich zukünftig direkt für den Marktführer entscheiden. Den Kauf eines Trockners habe ich zum Glück noch hinausgezögert; diese Anschaffung steht uns jetzt aber bevor – das Gerät wird sicher nicht von BSH kommen…




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