6587 Views | 13.07.2009 | 18:28 Uhr
geschrieben von Emmerich Schneider
Vor einiger Zeit habe ich eine Rechnung über 96 Euro von My Download.de bekommen, heute von Mega-Downloads.net. Sie bedanken sich bei mir, dass ich eine Abo abgeschlossen habe und ich soll voraus 96 Euro Jahresgebühr zahlen.
Meine Forderung an Load House FZE:
Zahlungsforderung abstellen
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Mitteilung in Sachen "mega-downloads". Gegen die Verantwortlichen wird unter dem Aktenzeichen 5302 Js 41769/09 wegen gewerbsmäßigen Betruges ermittelt, weil der Verdacht besteht, dass Rechnungen, Mahnungen und Inkassoandrohungen an Personen versandt werden, die nicht "Kunden" der "mega-downloads" sind oder die keine werthaltige Gegenleistung erhalten haben (§ 263 StGB) und dass deshalb von den Beschuldigten Geldbeträge eingefordert werden, auf die keinerlei Anspruch besteht.
Die Beschuldigten bedienen sich zur Beitreibung ihrer vermeintlichen Forderungen gegen angebliche "Kunden" seit wenigen Tagen des Hanauer Inkassobüros "Proinkasso". Die in den Mahnschreiben der "Proinkasso" angegebene Absender-Adresse ist allerdings nicht existent. Die angegebene Kontoverbindung ist bereits beschlagnahmt. Weitere Ermittlungen sind eingeleitet.
Ihre Angaben und evtl. übersandten Unterlagen werden hier ausgewertet. Sofern wir weitere Angaben von Ihnen benötigen, wird die Polizeidirektion Hannover mit Ihnen in Verbindung treten.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, Ihnen Hinweise und Ratschläge für Ihr weiteres zivilrechtliches Vorgehen zu geben. Einen Rechtsrat zu der häufig gestellten Frage, wie man sich gegen derartige Forderungen zur Wehr setzen kann, darf die Staatsanwaltschaft Ihnen deshalb leider nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich an die örtlichen Verbraucherberatungsstellen oder einen Rechtsanwalt, der Ihnen - allerdings kostenpflichtig - rechtlichen Rat geben wird. Auch im Internet finden Sie zahlreiche Hinweise.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Standardantwort, aber bei der Vielzahl der eingegangenen Strafanzeigen ist es unmöglich, jede Anfrage individuell zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Görlich
Oberstaatsanwalt
Cappo
Nicht bezahlen! Nicht einschüchtern lassen! Sie müssen erst reagieren und widersprechen, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen! Und vor allen Dingen schauen Sie sich mal hier auf der Reclabox um, denn da stehen hunderte Beschwerden und genauso viele Antworten, was man tun soll.
Cappo
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Vorsicht bei My download.de Wer sich dort anmeldet wird Mitglied für 2 Jahre und kann freeshareware herunterladen, die man natürlich auch kostenlos haben kann. Auf ihrer Homepage ist deutlich erkennbar das es kostenpflichtig ist. Nach der Anmeldung bekommt man einen link zugesandt, den man nicht unbedingt aktivieren muß. Falls man sich doch einmal anmeldet, hat man immer noch 2 Wochen Widerspruchsfrist