Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)
Kochplatte mit Rissen als Garantiefall nicht erkannt
Im Februar 2011 habe ich zusammen mit einer Einbauküche durch den Fachhändler Stephan Mauermann einen Bosch Kochfeld E-CERAM-58-153 mit 4 Kochzonen erworben. Die Garantie dieses Kochfeldes gilt für 2 Jahre. In meiner Wohnung wurde dieses Gerät erst Ende März 2011 montiert.
Ich hatte gehofft Qualitätsprodukte, die für eine längere Zeit halten würden, erstanden zu haben, doch leider scheint dies nicht der Fall zu sein. Vor zwei Wochen sind auf dem Kochfeld Risse entstanden, die laut dem entsprechenden Handbuch durchaus auftreten können. Im Handbuch steht, dass in diesem Fall die Sicherung ausgeschalter werden muss, was wir getan haben und somit seitdem das Kochfeld nicht mehr benutzt haben. Wir haben disbezüglich die Firma Mauermann angerufen und sie über den Schaden informiert. Da der Schaden ohne unsere Einwirkung entstanden ist und die Garantie noch gültig ist, haben wir mit einem schnellen Austausch entsprechend der Garantiebedingungen gerechnet. Daraufhin hat Mauermann dann in dieser Sache einen Techniker von Bosch zu uns geschickt.
Der Techniker kam mit einer neuen Kochplatte in der Hand. Er hat kurz unser Kochfeld inspiziert und dann behauptet, dass der Schaden nicht durch die Garantie gedeckt sei. Als ich ihm gesagt habe, dass dieser Defekt schon in Handbuch erwähnt wird, hat er mir die etwas merkwürdige Antwort gegeben, dass die Risse, die in Handbuch beschrieben werden, nur innerhalb der Kochzone und nur dann, wenn diese zu heiss geworden sei, auftreten würden! Im Handbuch wird eine derartige Unterscheidung allerdings nicht gemacht, denn dort steht nur, dass "wenn es Risse gibt, muss man die Sicherung auschalten".
Dann wollte er uns eine neue Platte für 600 Euro verkaufen. Wir haben ihn deutlich gemacht, dass die Risse nicht von uns verursacht wurden, aber er hat sich geweigert, die Platte auszutauschen. Er hat eine Rechnung hintergelassen mit 0,00 Rechnungsbetrag, auf der als Diagnose geschrieben steht: "Risse im Ceranfeld- kein Garantiefall-- können durch äußere Einwirkung entstanden sein. " Letzeres ist, wie bereits gesagt, nicht korrekt.
12.10.2012 | 14:57
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Ligia Chiappini Moraes Leite,
freundlicher Weise hatten Sie uns im Vorfeld bereits über Ihre Reklamation informiert.
So war es uns möglich, zeitnah mit einem entsprechenden Kulanzangebot zu reagieren, welches, sehr zu unserer Freude, Ihr Interesse wecken konnte.
Gerne wird Sie weiterhin ein Mitarbeiter unserer Kundenbetreuung bei der Klärung Ihrer Reklamation unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bosch Kundenbetreuung
vielen Danken,
Prof. Chiappini
m. f.G.
Prof. Chiappini