917 Views | 23.03.2012 | 11:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5281671
Nachdem mein Nokia N8 nach gut neun Monaten Gebrauch keine SIM Karten mehr erkannte, habe ich es beim Mediamarkt in Dietlikon im Kundenservice abgegeben. Als Antwort erhalte ich, dass die Garantie abgelehnt wurde, da der Kartenleser anscheinend mechanisch beschädigt wurde - was das auch immer heißt.
Der Gipfel der Frechheit: Mediamarkt gibt mir die Wahl zwischen Reparatur für CHF 182.10, unrepariert zurück für CHF 90 oder die kostenlose Entsorgung. Schande um die CHF 460, die es ursprünglich gekostet hat. Also ab in den Müll - dem N8 trauere ich sicher nicht nach. Eine Frechheit finde ich es trotzdem, dass ich das das Handy nur gegen CHF 90 zurückbekommen würde. Mediamarkt? Ich bin doch nicht blöd!
Meine Forderung an Media Markt:
Wenn der Garantiefall abgelehnt wird, dann müsste Mediamarkt zumindest das Produkt wieder ohne Kosten zurückgeben.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Interessant an dem ganzen ist, dass ich mich letztendlich sowieso für die Entsorgung entschieden hätte, da ich dem N8 sicher kein Geld hinterherschmeissen würde. Aber es ärgert mich, dass mir mein Eigentum vorenthalten wird - das geht aus meiner Sicht zu weit. Das mag so sein, dass das andere Händler genau so machen. Deswegen ist es noch lange nicht ok. Da gehe ich beim nächsten mal lieber im Internet einkaufen - ist billiger & schlimmer kann es im Reparaturfall auch nicht kommen.
Naja - das zeigt wohl, dass Händler wie Mediamarkt das Vertrauen der Kunden nicht verdient - zumindest wenn es zum Service kommt. Wer seine Kunden unter Generalverdacht stellt, hat es wohl nicht nötig.
Firmen wie Apple zeigen, dass es auch anders geht. Wenn etwas nicht mehr funktioniert, bekommt man in der Regel im Apple Store sogar noch nach Ablauf der Garantie Unterstützung.
Mir wurde noch freundlich gesagt, dass ich lieber froh sein sollte, dass ich über die offene Entscheidung angerufen wurde. Ich musste den Verzicht auf das Handy sofort per e-mail bestätigen - ansonsten hätte ich jetzt die CHF 90 zahlen müssen und das Handy unrepariert zurückerhalten.
Auch so - und zum oben aufgeführten Kommentar in Bezug auf Saturn noch ein Kommentar: Wundert mich nicht, dass das bei Saturn genau so läuft - gehört ja auch alles zusammen zu Media-Saturn.
Wenn das Gerät durch unsachgemäße Handhabung sein Leben ausgehaucht hat, warum sollte dann der Händler für notwendige Prüfungen oder Reparaturen die Kosten tragen? Wenn Sie Ihren Neuwagen eigenverschuldet gegen einen Baum setzen zahlt Ihnen auch keiner außer evtl. Ihrer Versicherung etwas! Und zum Thema "da muss schon jemand mit dem Hammer auf´s Gerät losgegangen sein" --> ebenso Quatsch, die Kartenleser (SIM bzw. Micro-SD) lassen sich durch simples Falscheinlegen der Karte bereits irreparabel beschädigen. Also einfach mal mit Vorsicht an den Geräten "rumspielen" und nicht auf dem Weg zum Bus, zwischen Bäcker und Fahrkartenautomat, fix die SD Wechseln ohne richtig hinzugucken!
Ähm - wie kann ich mich da noch mit einem Garantiefall zu Mediamarkt trauen?
Aber wieso nicht. Mediamarkt bietet wohl nun mal diese Dienstleistung und ich habe mich entschieden, diese Dienstleistung in Zukunft nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Das ist doch ein schöner Abschluss!
Sie sind wohl leicht zu unterhalten.
Wenn das Handy nun kostenlos vernichtet wird, erhält der Media-Markt seine Kosten?
Es ist eher so, daß bei Überprüfungen durch Sachverständige (leider sehr teuer) die Gewährleistungsablehnungen gerade bei Handys ausnahmslos zu lasten der Händler ausgegangen sind.
Zudem wäre, zumindest in D, diese Gebühr rechtswidrig.
Sittenwidrig wäre sie auch noch, da man zum Erkennen eines defekten SIM-Kartenlesers wenige Minuten benötigt.
Zudem sollte der Media-Markt in der Schweiz dringend auf sein Image achten.
Gutachter welche mechanische Beschädigungen, welche bei der Nutzung eines Gerätes durch den Endverbaucher entstanden, dem Händler zur Last legen handeln sicher nicht im Sinne Ihrer Zunft; )
Ich bin nicht sicher wieviele aktuelle Handymodelle Sie kennen, aber die Anzahl derer bei welchen der SIM- oder SD-Kartenleser (Micro SD) sichtbar ist und somit auf Beschädigungen "innerhalb weniger Minuten" überprüft werden kann, ist mittlerweile recht gering. Es sei denn Sie sprechen davon das Gerät zu diesem Zwecke über den Akkudeckel hinaus zu öffnen.
Eine Überprüfungsgebühr ist, nebenbei erwähnt, auch in D nicht rechtswidrig. Der Händler muss nur vorweg darauf hinweisen. Allerdings geht das Richterrecht in diesen Fällen mehr und mehr dazu über, dem Endverbraucher beim Verdacht auf "wissentliche Falschangaben bzw. vorenthaltung wichtiger Angaben", auch ohne Überprüfungskostenhinweis durch den Händler, eben diese Kosten aufzuerlegen. Zurecht wie ich meine. Wir sollten uns hier vor Augen halten das weder ein Händler noch eine Vertragswerkstatt dafür bezahlt wird eine Garantieleistung abzulehenen. Demnach liegt das Interesse gerade bei den Werkstätten auf Reparaturen innerhalb der Herstellerbedingungen. Jedoch müssen gewisse Bauteile seitens der WS nach der Reparatur des Gerätes zum Hersteller gesandt werden, lehnt dieser dann die Garantieabrechnung ab, weil z. B. ein mechanischer Schaden vorliegt, dann muss die Werkstatt die Rechnung dafür tragen. Insofern bin ich mir sicher, dass bis auf einige schwarze Schafe, die Werkstätten seriös arbeiten. Zumindest in "D"; ) )
Achja, die Sache mit der Entsorgung. Natürlich wird der Händler dann nicht bezahlt, aber die Werkstatt eben auch nicht. Die WS wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gerät als Ersatzteilspender (Gehäuse, Display, Platine sofern nicht auch beschädigt, PCB, EJ etc.) benutzen und somit Ihren Aufwand anderweitig "wieder reinholen". Und eh Sie jetzt schreiben dies sei Betrug und so weiter, nein ist es nicht. Es sei denn man verkauft diese Teile dem nächsten Kunden als "Neu", ansonsten ist die Verarbeitung von Gebrauchtteilen von den Kunden sogar gewünscht, da auf den Kostenvoranschlägen die Differenz zum Neuteil angegeben wird und die ist nicht ohne; )