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Durch Coop gelöste Beschwerde. | 200 Views | 22.11.2013 | 11:46 Uhr
geschrieben von Sibylle Widmer

Coop Genossenschaft (Thun)

Kindermenü nicht erhalten

Guten Tag

SCHLAGWORTE

Wir sind COOP-Kunden und haben in letzter Zeit einige gratis Kindermenügutscheine bei einem Einkauf im Coop-Laden erhalten.

Unser Sohn ist 15 Jahre alt und hat heute Mittag im Restaurant Strättligen in Thun zwei Kindermenü (mit zwei Gratis-Gutscheinen) zum Mitnehmen verlangt. Der Abteilungsleiter hat ihn unfreundlich angeschnauzt, er bekomme diese Menüs nicht, weil er älter als 9 Jahre sei. Diese Aussage hat unseren Sohn total verunsichert, weil er kein Geld dabei hatte, um ein richtiges Menü zu kaufen. Da wir am Arbeiten waren, haben unsere Söhne aufs Mittagsessen verzichten müssen.

Auf dem Gutschein steht nirgendwo geschrieben, dass diese nur für Kinder bis 9 Jahre einlösbar sind. Es steht nur: einlösbar in allen Coop Restaurants beim Kauf eines Kindermenüs bis zum 24.11.2013.

Wir wissen normalerweise schon, dass Kindermenüs bis 9 Jahre erhältlich sind, aber auf dem Gratisgutschein war nichts vermerkt bzw. definiert. Und wenn man ein Kindermenü zum Mitnehmen will, heißt dies nicht, dass diejenige Person das Menü isst, die's auch abgeholt hat. Übrigens hatte er einen Bruder zu Hause, der auf das Kinder-Menü gewartet hat.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Art und Weise von einem Abteilungsleiter nicht vorbildlich ist, und das war nicht zum erste Mal.

Wir bitten Sie, in Zukunft solche Aktionen genau zu definieren und den Abteilungsleiter darauf aufmerksam zu machen, dass man so mit Kunden nicht umgehen kann. Auch nicht mit jungen Kunden.

Freundliche Grüße

S. Widmer

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.12.2013 | 16:43
von Sibylle Widmer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat sich bei uns per Mail gemeldet, sich entschuldigt, und uns die weiteren Schritte ihrerseits mitgeteilt.
Für uns hat sich die Angelegenheit nun erklärt und ist beendet.




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