207 Views | 17.07.2018 | 14:25 Uhr
geschrieben von Christian Giebner

Toys"R"Us GmbH (Köln)

Buggy nach 8 Wochen defekt, nur Ärger bei Reklamation

Letzte Woche ging unser "neuer" Buggy von Hauck beim überqueren der Straße kaputt. Meine Frau und mein Sohn kamen glücklicherweise mit dem Schrecken davon.

SCHLAGWORTE

Daraufhin sind wir zu Toys "R" Us Kiel gefahren, um ihn zu reklamieren, denn wir hatten ihn Mitte Mai gekauft und Anfang Juli war er schon defekt.
Bei der Reklamation hieß es bereits, dass unser zweijähriger Sohn zu schwer für das Modell sei (Laut Hersteller bis 22kg, Kind wiegt keine 15kg!) und dass es eingeschickt werden müsse. Ein Garantiefall sei dies nicht und ich könne keinen anderen Buggy mitnehmen. Als ich ungemütlich wurde und die Geschäftsleitung sprechen wollte, bekamen wir aus "Kulanz" einen gebrauchten Buggy als Ersatz.
Natürlich habe ich mich direkt beschwert und eben kam der Anruf von der Geschäftsleitung. Es begann und endete direkt auf der persönlichen Ebene, obwohl ich bis kurz vor Schluss echt ruhig geblieben bin.
Man legte mir nahe, mir zu überlegen, ob ich weiterhin Kunde von Toys R Us bleiben möchte. da kam dann auch meine Wut durch und ich genoss es sehr, der Dame mitzuteilen, dass ich mit Sicherheit nie wieder Kunde von Toys R Us sein werde.
Angeblich haben wir laut Hauck eine Teilschuld am Defekt und erhalten nun aus "Kulanz" einen neuen Buggy.
Die Kulanz von Toys R Us und Hauck ist Standard bei jedem anderen Hersteller und Vertrieb, ohne dem Kunden das Gefühl von Schuld zu geben.
Mein Fazit: Wer bei Toys R Us kauft, ist selber Schuld. Es gibt andere Häuser, mit besseren Preisen und erheblich besserem Service.

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Meine Forderung an Toys"R"Us GmbH: Nach dem Werdegang möchte ich den vollen Kaufpreis erstattet haben, um mir woanders einen Buggy zu kaufen.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


17.07.2018 | 20:54
von Ber Lin | Regelverstoß melden
Sehr geehter Herr Giebner,

ich glaube, das Sie nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie beachtet haben. Ob es ein Garantiefall ist oder nicht kann ich nicht beurteilen aber ein Gewährleistungsfall ist es auf jeden Fall!

siehe dazu:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057

Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf oder Übergabe der Ware wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Käufer braucht dann nicht den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war. Tritt der Mangel erst danach auf, muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war.

Bei einer Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall. Die Erklärung einer Garantie ist freiwillig und dient dazu, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken.

Das ganze hat auch nichts mit Kulanz zu tun! Es gibt hier klare Rechte und Pflichten! Bestehen Sie auf Ihr Recht.



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