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paysafecard offeriert dem Verbraucher bekanntermaßen die Möglichkeit, an kooperierenden Stellen wie z. B. Tankstellen, Paketshops usw. gegen Barzahlung einen (PIN-) Guthabencode in gleicher Höhe zu erwerben, welcher sodann für Einkäufe im Internet oder für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingesetzt werden kann.

Nutzungseinschränkungen, Befristungen oder Hinweise darauf sind zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erkennbar, ebenso wenig Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Beim Kauf an ausgewiesenen Partnershops erfolgt der Guthabenkauf ohne Legitimierung, d. h. Ausweispapiere oder dergleichen werden nicht abverlangt. Meine Aufladung datiert vom 10.06.2014 in Höhe von 10,00 Euro (Belegnummer und Seriennummer ist der Beschwerde hinterlegt) konnte ich unter Hinweis darauf, sich an den Support über info@paysafecard.com wenden zu wollen überraschenderweise nicht einlösen.

Auf Nachfrage beim Dienstleister erhielt ich lediglich die automatisierte Antwort
"Ihre paysafecard wurde aus Sicherheitsgründen aufgrund von Zugriffsverletzung gesperrt. "

Weiter hieß es, eine Erstattung sei ausschließlich per Überweisung möglich, doch dazu benötige man folgende Informationen:

  • Kontodaten (Name der Bank, Name des Kontoempfängers, IBAN/SWIFT)
  • die vollständigen Adressdaten
  • Kopie Ihres Ausweises (Reisepass oder Personalausweis, Vorder- und Rückseite)

Eine erneute Beschwerde bei paysafecard mit Ablehnung der Bereitstellung obiger Daten mangels Anspruchsgrundlage sowie im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen wurde erneut mit der automatisierten Antwort,"Leider können wir Ihnen nur eine Rückerstattung anbieten. "beantwortet.

Hierzu stelle ich klarstellend fest:

  • bei Kauf wird keine Legitimierung vorgenommen, weshalb es dem Anbieter unter Gesamtwürdigung aller Umstände durchaus zuzumuten sein dürfte, dem Verbraucher schlichtweg einen neuen Guthabencode bereitzustellen (via E-Mail) oder den gesperrten PIN-Code zu reaktivieren;
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der paysafecard.com Deutschland lagen vorab oder bei Kauf nicht vor, sind daher nicht wirksam eingebunden und demzufolge auch kein Vertragsbestandteil geworden – die entsprechende Klausel zur Anforderung obiger Daten somit unwirksam;
  • überdies hinaus werden Gebühren für die Erstattung abgezogen, auf welche weder vorab noch im Rahmen der obigen Beschwerden verwiesen wurde – mithin dürfte dies den Verbraucher, ebenso wie die abverlangte Herausgabe obiger Daten, übermäßig stark benachteiligen sowie nach h. M. eine unerwartete Klausel darstellen, daher ebenso unwirksam sein;
  • Beschränkungen zum Einlösen des erworbenen Guthabens wurden vorab nicht kommuniziert, weshalb die willkürliche Sperrung von regulär erworbenem Guthaben durchaus den Tatbestand des Betruges erfüllen dürfte;
  • technisch wäre eine Sperre nur möglich, wenn die IP-Adresse des Nutzers erfasst und weitere Hintergrundinformationen gesammelt würden – jedoch ist hierzu ausdrücklich die Einwilligung des Nutzers oder ein Hinweis hierauf erforderlich, denn mit benötigten Daten im Rahmen der Kaufabwicklung hat dies nichts (mehr) zu tun; aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten äußerst bedenklich!
  • die teils im Internet kursierenden Antworten, man berufe sich auf das Geldwäschegesetzt können diesbezüglich nur als Schutzbehauptung für die willkürlichen Sperrungen angesehen werden, denn dann müsste kosequentermaßen bei jedem Verkauf eine Legitimierung mittels geeigneter Papiere erfolgen!

Das Geschäftsgebaren des Anbieters paysafecard erscheint jedenfalls aus verbraucherschutzrechtlichen Gesichtspunkten mehr als fragwürdig.

Ich erwarte die Übersendung eines PIN-Codes gleicher Höhe oder die Reaktivierung des gesperrten PIN-Codes bis spätestens 04.07.2014. Ein Hinweis auf die obigen Punkte wurde bereits an die Verbraucherzentrale NRW gegeben; rechtliche Schritte behalte ich mir weiterhin vor.

Andere Geschädigte mögen sich, zwecks Zusammenschluss und Koordinierung weiterer Schritte, gerne bei mir melden!





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