Der PayPal-Dienst wird in letzter Zeit seitens eBay den Verkäufern aufgedrängt, so dass viele Angebote nur per PayPal bezahlt werden können. Als Käufer in einem solchen Handel sandte ich die Ware zurück und streckte dabei gemäß Absprache mit dem Händler die Frachtkosten vor, der diese dann per PayPal erstattete.
Das Geld ist auf dem PayPal-"Konto", aber nur für PayPal-Vorgänge nutzbar. Wenn man es in bar auf seinem normalen Konto haben will, muss man es dahin "überweisen" und zu dem mehrere Tage darauf warten - weiterhin soll eine "Empfangsgebühr" (von 1,11 €) berechnet werden.
Ist es überhaupt zulässig, dass ein Finanzdienstleiser solche Beträge einkassiert? Was sagt die BaFin zu solchem Gebaren?