Bastelpoint.com (Meuselwitz)
Keine Warenlieferung nach Vorkasse
Ich bestelle seit Jahren in Onlineshops und es ist nicht ungewöhnlich, dass die Zahlung per Vorkasse gefordert wird. Nun muss ich mich aber auch in die Reihe der Opfer von bastelpoint.com einreihen.
Aber ich bin nicht bereit, mich damit abzufinden, und bitte ausdrücklich die bisherigen oder zukünftigen "Opfer" dieses Onlineshops mich zu kontaktieren (Funktion "dem Autor eine Nachricht schreiben" am unteren Rand des Artikels) und werde Polizei und einen RA bitten, das als Sammelklage zu behandeln.
Dieser Laden, der auch noch die Frechheit hat, sein Vorortgeschäft weiterzuführen, verdirbt den Ruf der ganzen Branchen, die dieses Mißtrauen nicht verdient haben!
Nach vier Monaten wurde mir ja ein Teil der bezahlten Ware zugesandt. Ich habe sofort Einspruch erhoben und verlangt, dass sie diesen Teil der Ware wieder abhlen lassen (laut deren AGBs) und mir mein komplettes Geld zurück überweisen. Das war im September. Seitdem habe ich nichts mehr gehört!
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Zusätzlich habe ich einen ausführlichen Brief an die Bürgermeistern Golder von Meuselwitz geschickt, um die Vorfälle zu ihrer Kenntnis zu bringen. 22 alleine auf reclabox.de dokumentierte Fälle und dazugehörige Anzeigen dürfen nicht ignoriert werden!
Wichtig für alle, die ebenfalls Probleme mit Bastelpoint.com haben oder hatten ist sowohl den _zivilrechtlichen_, als auch den _strafrechtlichen_ Weg zu gehen um ihre Ansprüche zu verfolgen.
Der strafrechtliche Weg ist einfach: Eine Anzeige bei der nächsten Polizeiwache erstatten (daran denken alle Unterlagen wie Bestellbestätigung, Email Verkehr, Kontoauszüge etc. mitzunehmen.
Für den zivilrechtlichen Weg muss zunächst dem Geschäft per Einschreiben Rückschein eine Frist gesetzt werden (typischerweise 10 Tage nach dem Schreiben) mit der Ankündigung vom Kauf zurückzutreten.
Erfolgt keine Lieferung schickt man ein erneutes, eigenhändig unterschriebenes Einschreiben mit Rückschein in dem man vom Kauf zurücktritt und die Zahlung des überwiesenen Betrages plus der angefallen Portokosten für die beiden Einschreiben fordert (Bankverbindung angeben nicht vergessen!).
Reagiert das Geschäft auch dann nicht, kann man gegen geringe Gebühr bei einem Rechtsanwalt ein Mahnbescheid erwirken, der dann vom Gerichtsvollzieher vor Ort eingetrieben wird.
Eine Kanzlei in Rostock hat das Verfahren genau beschrieben, hier kann man sich auch beraten lassen: www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm
Sehr geehrte Frau Brock,
mit Datum vom 14.01.2010 ist Ihr Anschreiben in der Stadtverwaltung Meuselwitz eingegangen. Leider besitzt die Stadt Meuselwitz keine Zuständigkeiten und keine Handlungs- und Eingriffsermächtigung hinsichtlich gewerberechtlicher Angelegenheiten. Wir haben Ihr Anschreiben an das zuständige Gewerbeamt beim LRA Altenburger Land weitergeleitet. Eine Kopie erhält die Polizeiinspektion Altenburger Land. Zum Sachverhalt sind seit geraumer Zeit Ermittlungen eingeleitet. Der Ermittlungsstand ist uns nicht bekannt. Fast wöchentlich erhält die Stadt Meuselwitz zum Sachverhalt Beschwerden und Hinweise. Uns ist die Internetseite reclabox.com ebenfalls bekannt.
Bitte erstatten Sie unbedingt Anzeige bei Ihrer Polizeidienststelle, um der Angelegenheit Nachdruck zu verleihen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Burkert
Sachbearbeiter