Takko:
Unerträgliche Hitze
Slewo // schlafen leben w...:
Beschädigte Ware und Rücksendung nicht möglich
Slewo // schlafen leben w...:
Slewo ist eine einzige Enttäuschung! Nie wieder.
Slewo // schlafen leben w...:
Absolute Abzocke
Sie sollten keine FFP1 oder FFP2 Masken tragen, was aber nicht in einer Verordnung steht. Eine automatische Befreiung gibt es nicht.
Wissen sie eigentlich, dass der Betrieb auch ein Bußgeld zahlen muß, sollte das Ordnungsamt jemanden ohne Befreiung vom Arzt, in dem Geschäft antreffen?
Was ist so schwer für einige Minuten beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen?
Ich selbst habe eine koronare Herzkrankheit, Herzinfarkt und muss das Ding 8 Stunden bei schwerer körperlicher Arbeit tragen.
Es gibt zumindest weder eine Verordnung, und schon gar kein Gesetz, dass ein ärztliches Attest überhaupt vorschreibt. Es heißt nur, dass es ausreicht, wenn es der Person nicht zuzumuten sei. Und wenn die Beschwerdeträgerin das für sich so empfindet, muss das prinzipiell vom Geschäftsinhaber so akzeptiert werden. Die Beurteilung hierüber steht also niemand anderem zu.
Wenn es Sie aber glücklich macht, tragen Sie selbst ruhig Ihre großartigen Gesichtsbedeckungen oder quetschen Sie sich mit Ihrer koronaren Herzerkrankung heldenhaft in einen Ganzkörper-Schutzanzug. Ich würde allerdings nach 15 Jahren Berufserfahrung in der Pathologie davon abraten.
Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 2 Satz 1 verpflichtet.
Soviel dazu" es gibt keine Verordnung. "
Übrigens muss es vom Geschäftsinhaber nicht so hingenommen werden. Dann Hausrecht!
Und das mit der Pathologie lasse ich mal dahingestellt
Bei einer Obduktion ist mindestens ein Mund -Nasenschutz der fest anliegt zu tragen.
Und geht es Ihnen schlecht nach 15 Jahren Maske tragen?
Beschwerde ist gelöst