GERRY WEBER Retail GmbH (Halle/Westfalen)
Rechte des Kunden werden ignoriert
Ich habe im Gerry Weber Outlet kürzlich einen Rock gekauft. Größe o. k., Ware war auf den ersten Blick in Ordnung. Zu Hause habe ich dann aber bemerkt, dass der Rock verschnitten war, bei jedem Schritt beulte er im vorderen Bereich - das sah unmöglich aus. Bei der Reklamation im Geschäft wurde mir mitgeteilt, dass der Rock zwar einen Fehler aufweist, aber ich mein Geld nur in Form eines Gutscheines bekomme.
Das habe ich abgelehnt und darauf hingewiesen, dass ich vom Kaufvertrag auf Grund des Mangels zurück trete und mein Geld wieder haben möchte. Es ging hier ja nicht um einen Umtausch, sondern um eine Rückgabe, weil der Rock einen Fehler aufwies. Es war nichts zu machen, ich musste den Gutschein nehmen. Hier wird eindeutig gegen BGB-Recht verstoßen (Wandlung / Rücktritt). Die Verkäuferin bestätigte sogar, dass der Kunde diese Rechte hat, aber es sei von der Zentrale vorgegeben, dass Gutscheine ausgegeben werden müssen - unerhört!
Erst wenn Kunden regelrecht "über den Tresen" springen, dann sei man bereit, in der Zentrale anzurufen und dem Kunden das Geld auszuzahlen - auf dieses Niveau wollte ich mich aber nicht begeben. Für mich ist der Laden gestorben und ich werde dahingehend auch in meinem Bekanntenkreis "werben".
13.08.2015 | 10:49
Abteilung: Kundenservice
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Geschäftsführer: Ralf Weber, Marc Lehr
Amtsgericht Gütersloh HRB 4795
USt. -IdNr.: DE 153362901
St. -Nr.: 351/5908/0097
Sie haben kein "Rückgaberecht" auf Grund eines Mangels, viel mehr hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung. Dass er ihnen die Ware zurückgenommen hat war reine Kulanz.
Das Recht auf Rücktritt / Wandlung haben sie erst, wenn die Nachbesserung 2x fehlgeschlagen ist.