apondo.de (Bad Rothenfelde)
Inkasso ohne Zahlungserinnerung und Mahnung
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 71310162
Apondo.de / Apotel.de / Bad Apotheke / Bad Rothenfelde
Am 07.05.2019 bestellte ich Ware im Wert von 75,90 Euro. Eine Rechnung lag nicht bei. Ich erhielt diese weder per E-Mail noch per Post. Am 13.08.2019 erhielt ich ein Schreiben des Inkassobüros Creditreform, dass die Bad Apotheke, Apondo, Bad Rothenfelde, regelmäßig zur Entlastung ihrer Buchhaltung, die Einziehung von Außenständen überträgt. Der ausstehende Gesamtbetrag sich plötzlich auf 171,84 Euro beläuft anstatt 75,90 Euro. Eine Rechnung oder Zahlungserinnerung sowie Mahnung ist mir bis dahin nie zugegangen.
Daraufhin habe ich die Forderung sofort mit 4,12% Zinsen und pauschal 3,00 Euro Mahngebühr, in Summe 79,72 an die Bad Apotheke / Apondo überwiesen. Gegenüber dem Inkassobüro habe ich sämtliche Forderung zurückgewiesen, da ich mich ohne Rechnung / Mahnung oder Zahlungserinnerung nicht im Verzug befand. Außerdem wurden völlig überhöhte Mahngebühren und Posten aufgeführt, die rechtswidrig sind. Es wurde gleich mit einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit gedroht sollte man nicht bezahlen, was ebenfalls rechtswidrig ist.
Als Antwort habe ich am 27.08.2019 erhalten, dass sämtliche Forderungen natürlich gesetzeskonform sind, angehängt war die Rechnung, eine Zahlungserinnerung und eine Zahlungserinnerung mit Mahngebühren über 3,00 Euro + Verzugszins. Allerdings wurde dieses nie an mich verschickt.
Recherchiert man etwas im Internet, stellt sich heraus, dass ich kein Einzelfall bin, einige andere Leute berichten ebenfalls, dass sie auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung direkt Post vom Inkassobüro erhalten haben.
Eine Firma, die zur Entlastung ihrer Buchhaltung dieses an ein externes Unternehmen auslagert, darf diese Kosten nicht abwälzen. Eine tatsächlich verschickte Zahlungserinnerung hätte völlig gereicht.
Ich erwarte, dass der Inkassoauftrag storniert wird. Die Hauptforderung gegenüber der Bad Apotheke wurde nach Bekanntgabe sofort beglichen, ein Verzug ist daher nicht eingetreten.
04.09.2019 | 10:51
Abteilung: Buchhaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserer Buchhaltung in Verbindung unter der Telefonnummer 05424/2164-8550.
Mit freundlichen Grüßen
Bad Apotheke
Ein Schuldner kann mit der Begleichung einer Forderung grundsätzlich auf drei Weisen in Verzug kommen:
1, Verzug ohne Mahnung: Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum (z. B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist.
Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.
Geht z. B. die Zahlungsfrist bis zum 28.08., befindet sich der Schuldner ab dem 29.08. (ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung) in Zahlungsverzug. "
Welche Zahlungsart ist bei der Bestellung am 07.05.2019 gewählt worden?
Beschwerde ist gelöst