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97 Views | 26.10.2021 | 11:53 Uhr
geschrieben von Monika Trülzsch
Ich habe am 22.10.2021 um 19:02 Uhr eine E-Mail erhalten, worin mir mitgeteilt wird, dass sich mein monatlicher Abschlag zum 01.11.2021 von 84 € auf 156 € erhöht.
Dies ist eine Steigerung um rund 85 %. Die übliche Frist für eine Erhöhung beträgt sechs Wochen. Auf ein Sonderkündigungsrecht wird nicht hingewiesen. Dafür wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weitergabe von Inhalten nicht erlaubt ist!
Ich habe meinen Vertrag umgehend mit Sonderkündigungsrecht gekündigt und das SEPA- Mandat sofort zurückgezogen.
Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH:
Bestätigung meiner Vertragskündigung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Aus meiner Sicht ist eine Erhöhung des Abschlags ohne dass der Preis oder Verbrauch sich erhöhen nicht zulässig.
--> Kann es vielleicht sein, dass genau das bezweckt werden sollte? Unrentable Kunden werden mit hohen Abschlägen eingeschüchtert und Kündigen von sich aus?
--> Gibt es ein Sonderkündigungsrecht wenn "Abschläge" angepasst werden überhaupt?
Hoffentlich läuft alles so reibungslos, wie zugesagt.