Card Compact Ltd. (Hertfordshire)
Card Compact: Rechtswidrige AGB
Ich habe seit einigen Jahren Probleme mit Card Compact Ltd. sowie deren Inkassounternehmen (2). Das zweite Inkassounternehmen drohte mit Schufaeintrag, wenn die Jahresgebühr nicht bezahlt wird. Das ist natürlich rechtswidrig. Aber das interessiert die alle nicht. Die wollen nur Geld für eine Nichtleistung.
In den AGB's ist geregelt, dass eine Kündigung erst nach drei Jahren möglich ist und bei einer Kündigung auch noch zehn Euro Kontoschließungsgebühr zu zahlen wären. Dies ist eine überraschende und damit rechtswidrige Klausel.
Aber ich habe von der Interessengemeinschaft der Bank- und Sparkassengeschädigten e. V., Postfach 1102, 82149 Krailling, E-Mail: IG_BSGweb.de, einen sehr guten Tipp bekommen. Die Widerrufsbelehrung ist rechtswidrig, weshalb man den Vertrag noch immer widerrufen kann. Der Vertrag ist dann nie zustande gekommen, weshalb man auch sein Geld nebst Zinsen zurückerhält.
Beschwerde ist gelöst