Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG (Fürth)
Taschenkontrollen in der Norma-Filiale Fürth Mathildenstraße
Bestell-/Kundennummer: keine
Heute am 28.06.2013, Freitag gegen 10:57 Uhr. Ich habe gerade meine Einkäufe aufs Band gelegt und die Kassierin hat die Ware eingescannt und ich habe die Ware in den Einkaufwagen gelegt. Gerade wollte ich bezahlen, als die Kassiererin mich aufforderte, den Rucksack, den ich am Rücken trug, zu öffnen.
Sie wolle in den Rucksack sehen. Ich fragte Sie darauf hin, was der Grund sei. Antwort der Kassiererin: Sie muss das laut Aufforderung der Filialleitung tun. Ich sagte Ihr, Sie dürfe dass nur, wenn ein konkreter Verdacht vorliege, z. B. wenn mich ein Laden-Detektiv auf frischer Tat ertappen würde. Dann dürfe dieser mich festhalten, meine Personalien aufnehmen und warten, bis die Polizei eintrifft, damit diese den Fall weiter bearbeitet. Sie selbst habe nicht das recht, ohne Tatverdacht Taschenkontrollen an den Kunden durchzuführen.
Ich fragte, ob Sie gesehen hätte, dass ich etwas gestohlen habe. Sie verneinte. Ich ließ die Kassiererin trotzdem in meinen Rucksack sehen, wo sie nichts fand. Daraufhin habe ich die Kassiererin ermahnt, dass Sie es unterlassen soll, Kunden ohne Tatverdacht aufzufordern, die Taschen vorzuzeigen, da dies § 859 BGB nicht hergibt. Kaum war der nächste Kunde dran, hat Sie diesen aufgefordert, die Tasche zu öffnen, das Sie hineinsehen möchte.
Die Kassiererin hat also ohne Tatverdacht Taschenkontrollen durchgeführt. Das Verhalten der Kassiererin ist hiermit rechtswidrig.