endgültig nicht gelöste Beschwerde | 2092 Views | 04.05.2011 | 11:10
von ReclaBoxler-9531111

Chateau direct Weinversand (München)

Datenmissbrauch


Nach einer Weinlieferung von Chateau direct erhielt ich Reklamepost u. a. von Hemdenversand etc., die ich nie bestellt habe. Auf einer dieser Sendungen war vermerkt: "Ihre Adresse hat uns freundlicherweise der Weinversand Chateau direct überlassen."

Ich habe telefonisch und schriftlich Chateau direct darauf hingewiesen, dass dies ein Missbrauch meiner Kundendaten ist und versucht, vom mir zustehenden Recht auf Datenauskunft Gebrauch zu machen.

Die zuständigen leitenden Angestellten der Firma lassen sich konsequent verleugnen. Ich habe nie eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten, dass meine sämtlichen Daten bei der Firma gelöscht sind und an welche Firmen diese weiter gegegebn worden sind.

Wer hat noch gleiche Erfahrungen mit dieser oder anderen Firmen bzgl. Datenmissbrauch gemacht und was kann man da konkret unternehmen?


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Meine Forderung: Datenauskunft nach Missbrauch


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.05.2011 | 17:23
Firmen-Antwort von: Direct Wines GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter ChateauDirect Kunde,

wir bitten, die Ihnen entstanden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Um Ihnen eine ausführliche Stellungnahme geben zu können, benötigen wir Ihren Namen oder Ihre Kundennummer. Wir werden uns dann in Kürze bei Ihnen persönlich melden.

Wie in allen unseren schriftlichen Unterlagen verweisen wir auf unsere Geschäftsbedingungen, in denen auch auf den Punk Datenschutz hingewiesen wird.

Desweiteren können Sie auch unsere Geschäftsbedingungen im Internet unter www.chateaudirect.de/Allgemeine.aspx finden.

„ Datenschutzhinweis: Sofern Sie uns keine weitergehende Einwilligung erteilen, verarbeiten und nutzen die Direct Wines GmbH und ihre beauftragten Dienstleister, z. B. Lettershops, Ihre personenbezogenen Daten für die Abwicklung Ihrer Bestellungen, für eigene Markt-und Zielgruppenanalysen und die Zusendung interessanter Angebote und Informationen per Post. Wenn Sie uns als Kunde Ihre E-mail-Adresse geben, informieren wir Sie auch per E-Mail über unsere Angebote. Außerdem überlassen wir ausgewählten und zuverlässigen Partnern aus den Branchen Verlage und Versandhandel ausschließlich Ihre Adressdaten für schriftliche Werbezwecke. Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für Werbung jederzeit durch eine kurze Nachricht an unsere o. g Adresse, eine E-Mail an datenschutzbeauftragter spider monkey chateaudirect.de oder telefonisch unter 069 222 22 6483 widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen. “

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich mit uns telefonisch unter 069 222 22 6483 in Verbindung setzen würden, um Ihr Anliegen persönlich klären zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Kundendienstleitung ChateauDirect

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Kommentare und Trackbacks (13)



04.05.2011 | 11:27
von D. KEH. | Regelverstoß melden
Ich würde erst mal dieses Musterschreiben (www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CBwQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.vzbv.de%2Fmediapics%2Fmusterbrief_auskunftsersuchen_und_widerruf.doc&rct=j&q=widerruf%20datenweitergabe&ei=-RrBTfvDKIb6sga6xNDDBQ&usg=AFQjCNGzGCMKigGGEg10TLV5FRNEUOIvGQ&sig2=WVeeOfyDcmTkiaVKFHuFhA&cad=rja) hin schicken. Und wenn keine Reaktion erfolgt, die im Musterschreiben aufgeführten Konsequenzen ausschöpfen. Gleiches Schreiben eventuell auch an die, von dem Sie schon unverlangte Werbung erhalten haben.
Beziehungsweise, gleich die Konsequenzen ausschöpfen. Wenn diese Firmen Post von Landesbeauftragten kommen etc, reagieren die schon, zumindest die meisten.

04.05.2011 | 11:54
von MV | Regelverstoß melden
Dann empfehle ich Ihnen, mal die AGB zu lesen (was man eigentlich VOR einer Bestellung tun sollte), und hier ganz besonders den Abschnitt "15. Google Analytics".

Danach dürften Sie dann wissen, warum SIE im Unrecht sind. . .

04.05.2011 | 12:46
von A. M. | Regelverstoß melden
 spider monkey MV
G. A. speichert hier mit Sicherheit keine Adressen und gibt sie weiter. Wenn hier jemand Adressen weitergibt bzw. verkauft, ist das Chateau. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in der Schweiz und dort hat man es nicht so mit Datenschutz etc. Beispiele dafür gab es ja in den letzten Jahren genug (Gewinnspielabzocke usw.).
Einer Datenweitergabe muss explizit zugestimmt werden und nicht irgendwo ganz unten in den AGB´s stehen.

04.05.2011 | 13:08
von MV | Regelverstoß melden
15. Google Analytics:
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck EINVERSTANDEN.

Auch wenn es manchem nicht gefällt, die AGBs sind nun mal maßgeblich. Und wer meint, sie nicht lesen zu müssen, soll selber sehen, wie er sich aus dem Schlamassel heraus manövriert!

04.05.2011 | 14:03
von A. M. | Regelverstoß melden
 spider monkey MV

Es wird mit Sicherheit keine Adresse darin gespeichert. Einfach mal die Seiten G. A. lesen, was da gespeichert wird.
AGB´s sind schön und gut, stehen aber nicht über den gesetzlichen Regelungen. Übrigens, auch auf dieser Seite werden Cookies gesetzt.
Fakt ist, die Fragestellerin hat ein Recht auf Auskunft, Löschung der Daten, Untersagung der Weitergabe. Und dieser Anspruch wird seitens Chateau ignoriert. Und dies ist gesetzwidrig. Das hat nichts mit eigener Dummheit oder ähnlichen zu tun. Dies hat was mit Geschäftsgebaren, Umgang mit Kundendaten bei Chateau zu tun.

04.05.2011 | 15:05
von MV | Regelverstoß melden
Es gibt halt Leute, die meinen, es immer besser zu wissen (sagt ein Ex-Google-Mitarbeiter).

04.05.2011 | 15:49
von A. M. | Regelverstoß melden
Das klingt eher wie ein Mitarbeiter von Chateau.

04.05.2011 | 16:47
von MV | Regelverstoß melden
Sie müssen es ja wissen -^^-. . .

05.05.2011 | 05:10
von Gelernter Informatiker | Regelverstoß melden
 spider monkey MV

Selten solchen Schwachsinn gelesen.

1.) Eine Adressenweitergabe kann nicht in den AGB geregelt werden (siehe z. B. Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.02.2011 - Az. : I-4 U 174/10)

2.) GA ermittelt nur die IP, das allerdings schon beim Besuch der Seite und nicht erst bei der Bestellung (oder dem Lesen der AGB)

3.) Aus der IP kann im allgemeinen nicht die Adresse ermittelt werden.

4.) Es ist kein einziger Fall bekannt, dass über GA Werbeadressen ermittelt und benutzt wurden.

05.05.2011 | 07:40
von A. M. | Regelverstoß melden
 spider monkey Gelernter Informatiker

Danke für die Bestätigung meiner Aussagen!

21.05.2011 | 22:16
von ReclaBoxler-9531111 nocht nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.05.2011 | 22:20
von ReclaBoxler-9531111 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.


31.10.2011 | 23:11
von Sid Vicious | Regelverstoß melden
Hätten Sie mal Ihren Irokesenschnitt getragen - wie die Firmenantwort schon sagt, genießt man dort nur als Punk Datenschutz. ; )



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