gelöste Beschwerde | 905 Views | 11.03.2011 | 18:40
von Irina Karde

CSS Versicherung AG (Vaduz)

Kundenfeindliches Verhalten?

Bestell-/Kundennummer: 192211

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe am 29.09.2010 an die CSS Versicherung mein Heil- und Kosten Plan zur Bearbeitung abgeschickt. Am 08.11.2010 habe ich mich telefonisch beim Serviceteam der Roland Assistance GmbH nach dem Stand der Bearbeitung erkundigt.

Bis zum Zeitpunkt meines Anrufes hat sich keiner um meinen Auftrag gekümmert. Danach folgten weitere mehrere Anrufe und nach jedem Anruf bekam ich die Gewissheit, dass bei CSS man selber um seinen Auftrag kümmern muss.

Ich habe nicht nachgelassen und nach Ablauf nur fünf Monate bekomme ich am 1.03.2011 mein Bescheid - Ablehnung der Kostenübernahme, begründet auf allgemeinen Sätzen und bloßen Worten. Wieder angerufen, schon wieder alles schwammig und unklar.

Auf diesen Bescheid habe ich ein Widerspruch eingelegt. Dabei habe ich die Versicherung aufgefordert, mir die Kopie des Gutachtens und die Röntgenbilder zusenden, die bei dieser Entscheidung zugrunde gelegt worden, damit ich ggf. gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen kann. Am 08.03.2011 bekomme ich die Kopie des Gutachtens, aber KEINE RÖNTGENAUFNAHMEN!

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Seit dem 08.03.2011 rufe ich täglich bei dem Serviceteam an und frage nach Bildern, die nach Angaben die CSS am 05.03.2011 herausgeschickt wurden. Nur heute, am 11.03.2011, ist hoch gekommen, dass die Versicherung die Bilder nicht an mich, sondern an zwei verschiedene Zahnarztpraxis: Zahnarztpraxis Dr. Kloth und Zahnarztpraxis Dr. Schlesinger versendet hat! Warum?

Diese Frage konnte mir keiner bei CSS beantworten, wahrscheinlich, weil es keine glaubwürdige Antwort gibt, die man auch laut aussprechen kann? Es ist eindeutig, die Bitte um Zusendung stand im einem Satz geschrieben. Die Versicherung teil alles in drei Briefumschläge auf und verschickt an drei verschiedene Adressaten. Ist das logisch?

Nun kommt die logische Folge: keiner dieser Praxis haben Post von der Versicherung bekommen und die Versicherung hat keine Rücksendung erhalten und selbstverständlich, keine Möglichkeit die Sendung zu verfolgen. Die Lösung für diese Situation hat die CSS auch nicht. Sehr bequem. Wonach sieht es aus? Wo ist die Arbeitsmoral?


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Kommentare und Trackbacks (1)



18.03.2011 | 19:47
von Irina Karde gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Röntgenbild ist nicht auffindbar. Die Versicherung hat sich bei mir nicht gemeldet. Aber! Ich habe mit dem Gutachter gesprochen. Er sagte mir, dass laut seines Gutachtens ich eine Zusage von der CSS bekommen sollte Der Gutachter hat sich bereit erklärt, bei der Versicherung anzurufen und die Sache zu klären. Heute habe ich die Zusage für dir Kostenübernahme bekommen! An dieser Stelle sage ich danke an den ehrlichen Gutachter, der mein Problem gelöst hat. Hoffentlich werde ich diese Röntgenaufnahme nicht mehr gebrauchen, da das gerichtliche Verfahren erst aus bleibt.




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