Gas.de:
Kündigung zum 08.06.2016
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1957 Views | 24.07.2010 | 15:42 Uhr
geschrieben von Stenzenberger Franz
goldgas SL GmbH (Großhabersdorf)
Schlußrechnung Gas
Zum 31. 3. 2010 wurde mein Vertrag bei der Goldgas gekündigt. Seither warte ich auf die Schlußrechnung. Mehrere Anrufe, Emails mit Fristsetzung blieben erfolglos. Alle Daten wurden der Goldgas zeitnah mitgeteilt.
nach 11 Monate
07.06.2011 | 09:11
Firmen-Antwort von:
goldgas SL GmbH
07.06.2011 | 09:11
Abteilung: Marketing
Liebe ReclaBox,
solche Probleme pflegen wir zeitnah und direkt mit dem Kunden zu lösen.
So auch in diesem Fall.
Da dies seit Beginn unserer Belieferung von Endkunden (Februar 2009) die einzige Beschwerde zu goldgas in der ReclaBox zu sein scheint und nun schon 315 Tage "alt" ist, steht einer Löschung sicher nicht mehr im Wege, oder?
Besten Dank
Emanuel Zehetbauer
goldgas SL GmbH
Zwar inhaltlich falsch und der Erstattungsbetrag ist noch nicht überwiesen, dies war aber nicht Gegenstand meiner Beschwerde.
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.
Nicht ich, aber ein Verein in meiner Heimatstadt hat auch Probleme
mit Goldgas.
Abgeschlossen als 12 Monate Festpreis, nach ca. 4 Monaten Preis er-
höht. Verein hat nie eine Mitteilung darüber erhalten. Dass höhere
Abschlagszahlungen abgebucht wurden, ist leider nicht aufgefallen,
denn es war gerade zu einer Zeit, als der Posten als Kassier neu
besetzt wurde. Zur Jahresabrechnung hat der Vorstand dann eine Mail
bekommen, er möchte doch den Zählerstand melden, da die schriftliche
Anforderung als unzustellbar zurückkam. Der Vorstand hat sofort den
Zählerstand durchgegeben und ist dann beim Erhalt der Rechnung aus
allen Wolken gefallen, als er die Prüfung gemacht hat. (Höherer Preis etc). Hat dann reklamiert, aber keine Antwort erhalten. Dann
gings weiter mit Einschreiben m. Rückschein. Keine Erklärung von
Seiten Goldgas, nur immer die stupide Antwort: Rechnung stimmt.
Nach langer Zeit hat sich dann herausgestellt, dass die Preiserhöhung angeblich mitgeteilt wurde (an die gleiche Adresse,
die doch unzustellbar war? ). Jetzt haben Sie ein Inkassobüro über
das man auch nicht gerade was Gutes liest eingeschaltet.
Der Verein wird jetzt, um zu seinem Recht und vor allem zu den
zuviel abgebuchten Beträgen zu kommen, einen Rechtanwalt einschalten. Nur soviel zu dem Unternehmen GOLDGAS.
Mehrmals freundlich urgiert. Ebenso bei der EVN da diese ja der Transporteuer ist und die Zählerdaten weiterleitet.
Als wir massiv wurden, mit Info an die E-Control haben wir eine Jahresabrechnung bekommen.
Diese weist ein nun unverzinstes Guthaben von ca. € 480 auf. Also mal rund 8 Monate unverzinstes Kapital da Goldgas trotz zwischenzeitlicher Urgenzen keine Jahresabrechung auf die Reihe brachte.
Von der über 8 Monate zu hoch belastete Teilzahlungen, welche wir noch gar nicht berechneten einmal abgesehen.
Nun die Antwort, abgekürzt man beharre auf seinen Vertrag, keine Guthabenszinsen.
Wären wir nicht massiv geworden wären es am Jahresende vermutlich dann schon rund € 980,-- gewesen.
Man sieht, Energie liefern zahlt sich aus.
Der Handel damit wird ja sowieso vom Kunden vorfinanziert scheint es und da man auf eine Löschung dees obigen Rekla- Eintrages Wert legt scheinbar mit System.
Unsere Eingabe bei der e-Cotrol Schlichtungsstelle läuft. Ich berichte weiter.