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206 Views | 02.03.2018 | 21:55 Uhr
geschrieben von Jürgen Dr. Bauer
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 310658
Unser Stromvertrag bei BEV endete zum 31.12.2017. Den Zählerstand hatte ich per Post wie gewünscht bereits am 31.12.2017 per Post an die BEV geschickt. Leider habe ich die Endabrechnung bis heute noch nicht erhalten, trotz mehrfacher Nachfrage per Mail. Die Abrechnungsfrist ist gesetzlich in § 40 Abs. 4 EnWG auf maximal 6 Wochen festgelegt. Diese Frist ist nun schon deutlich überschritten.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Erstellung der Abschlussrechnung und Kostenerstattung der zuviel eingezogenen Gebühren (Neukundenbonus + Direktbonus)
ofortantwort
02.03.2018 | 21:55
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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