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203 Views | 28.02.2018 | 17:27 Uhr
geschrieben von David Makrinius
Vertrag zum 31.12.2017 gekündigt. Zählerstand am 31.12.2017 übermittelt per Telefon. Bis heute keine Endabrechnung erhalten, trotz telefonischer Reklamation.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Ich bitte um Erstellung und Übersendung der Abrechnung unter Berücksichtigung des Neukundenbonus von 15% und um eine Überweisung des vorhandenen Guthabens
ofortantwort
28.02.2018 | 17:27
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Makrinius,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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