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274 Views | 23.02.2018 | 15:11 Uhr
geschrieben von Axel Neff
Die BEV war bis zum 31.12.2017 mein Stromlieferant. Der Zählerstand wurde zum 1.1.18 gemeldet. Bis zum Ablauf der 6 wochen erfolgte keine Abrechnung durch BEV. Telefonisch wurde ich mit Hinweis auf eine hohe Arbeitsbelastung vertröstet. Mailanfragen wurden nicht beantwortet. Aktuell wurde ein Mahnverfahren über die Schlichtungsstelle Energie eingeleitet.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Durchführung einer Jahresabrechnung unter Anrechnung des vertraglich vereinbarten Bonus
ofortantwort
23.02.2018 | 15:11
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Neff,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung wird angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Nach 6 Wochen ohne Erstattung einfach gleich den nächsten Anwalt einschalten, dann hört diese Masche der Verzögerung der Geldauszahlung an die Kunden vielleicht auf. Aber leider probieren es die wenigsten.