Coop Genossenschaft (Basel)
Ungerechtfertigte Mahnungsgebühren
Bestell-/Kundennummer: 0321275142
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 31.03.2016 habe ich online bei Interdiscount preislich herabgesetzte TV-Lautsprecher für meine Mutter geordert. Sie wurden korrekt geliefert und sind qualitativ auch ganz OK. Gar nicht OK hingegen war die anschliessende Zahlungsabwicklung über die Firma Retail Marketing Switzerland AG. Erst im Nachhinein erkenne ich, dass eine in Ihrer AGB versteckte zusätzliche AGB auf diese Firma hinweist.
Ich wollte aus buchhalterischen Gründen für meine Mutter die Lieferung per Rechnung und nicht online bezahlen. Nun erhielt aber meine Mutter Mitte Mai 2016 eine undatierte Monatsrechnung (6103649), auf der bereits eine Mahngebühr von 20.00 CHF plus Administrationsgebühr sowie Zinsen eingetragen sind.
Erstens hat meine Mutter nie eine ursprüngliche Rechnung erhalten, die wir hätten begleichen können. Zweitens hatten wir nie die Absicht, die 136.80 CHF in Raten zu zahlen, das ergibt bei dem kleinen Betrag keinen Sinn. Vielleicht habe ich versehentlich bei der Onlinebestellung eine Teilzahlungsoption angekreuzt. Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, dass es diese Option überhaupt gab.
Jedenfalls erhielt meine Mutter diese sehr seltsame Rechnung mit zwei Einzahlungsscheinen, wobei einer mit 16.30 CHF vorgedruckt war. Also habe ich mich telefonisch bei Interdiscount erkundigt und wurde an die RMS verwiesen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Mahnungsgebühren in ihren AGBs festgelegt seien. Ich hätte also demnach nicht nur eine, sondern gleich drei AGBs vor der Bestellung lesen sollen.
Abgesehen davon, dass es eine unhöfliche Art ist, bereits bei der ersten Mahnung ohne Vorwarnung eine Gebühr zu erheben, ist die Höhe in diesem Fall auch unverschämt. Ich gehe zwar davon aus, dass dies gerade noch gesetzeskonform ist, kundenfreundlich jedoch geht anders.
Und es geht weiter: Nachdem ich widerwillig die erste Mahngebühr bezahlt hatte, umständehalber vier Tage nach Ablauf der Frist, erhielt meine Mutter zehn Tage später eine zweite undatierte Mahnung auf die Gebühr der ersten Mahnung. Das ist schlicht eine Frechheit und rechtlich vermutlich nicht haltbar. Ich habe trotzdem auch diese jetzt beglichen, weil sich meine alleinstehende, 90-jährige Mutter sonst unnötig aufregt, wenn bei ihr weiterhin unklare Mahnungen eintreffen.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine solche Unfreundlichkeit der Kundschaft gegenüber Ihren Leitlinien und Prinzipien entspricht und erwarte daher gerne Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen