Reederei Peter Deilmann GmbH (Neustadt in Holstein)
Haftung Kreuzfahrt Verkehrsträger, nicht Veranstalter
Haftung der Verkehrsträger, nicht der Veranstalter.
Meine wiederholten Anfragen nach Beförderungsbedingungen der Aida und Deilmann Unternehmen (Schiffskreuzfahrten) waren erfolglos.
Man verweist auf AGBs/Reisebedingungen, die keinerlei Hinweis auf Verantwortung und Haftung des Verkehrsträgers selbst erwähnen.
Die AGBs/Reisebedingungen beziehen sich nur und immer wieder auf Veranstalter und bieten Versicherung an.
Seeverkehr ist nach dem Athener Übereinkommen und der IMO (International Maritime Organisation) geregelt.
Vielleicht kann ReclaBox etwas über die Haftung dieser Unternehmen herausfinden und warum es keine Veröffentlichung darüber gibt.
Als potentieller Kunde möchte ich mich vorher informieren um Kaufentscheidungen zu treffen.
Reisebüros können keine Info liefern, und Aida und Deilmann hatten nur ausweichende oder überhaupt keine zutreffenden Antworten.
Wo also sind deren Beförderungs- und Haftungsbedingungen einsehbar veröffentlicht?
Sollten die nicht öffentlich sein?
Besonders nach den Vorfällen der Costa Allegra, Classica, Concordia, Europa, Romantica.
P. S. Auf den Webseiten von Aida und Deilmann ist über Haftung als Verkehrsträger nichts zu finden?
Alles was darüber hinausgeht, insbesondere bei der Personenbeförderung, steht in den Bedingungen der Veranstalter.
So einfach ist das.
www.hdi-gerling.de/docs/industrie/broschueren/hdi_gerling_404_TRP_501.pdf?NM_
Einfach mal lesen!
europa.eu/legislation_summaries/transport/waterborne_transport/tr0018_de.htm
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:131:0024:0024:DE:PDF
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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