43 Views | 26.05.2021 | 11:39 Uhr
geschrieben von Andreas. Michels.
Bestell-/Kundennummer: 314em9
Zunächst Zusicherung der Gewährleistung erhalten, dann doch abgelehnt. Bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Nachdem ich einen Tisch gekauft habe, hat sich nach einiger Zeit ein Riss in der Steinplatte gezeigt.
Zunächst wurde zugesagt, dass der Schäden behoben wird - dann doch wieder abgelehnt. In der Zwischenzeit ist der Riss vergrößert. Im Kontakt mit dem Kundenservice wurden mir Worte in den Mund gelegt. Wenn bis Ende der kommenden Woche keine Zusage kommt, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Meine Forderung an Hardeck Möbel GmbH & Co. KG:
Anerkennung der Gewährleistung, Tausch der Tischplatte.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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