4 Views | 31.01.2019 | 13:08 Uhr
geschrieben von Jörg Zürn

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Kündigungsbestätigung trotz mehrfacher Mahnung

Bestell-/Kundennummer: 1101771

Am 8.1 zum 1.2 per Einschreiben und Mail gekündigt wegen außerplanmäßiger Preiserhöhung. Bis zum 30.1. keine Bestätigung, Aussage Kündigung nicht im System obwohl Einschreiben Rückschein von BEV abgestempelt am 19.1. erhalten.

Haben einen Stromliefervertrag mit eingeschränkter Preisgarantie Laufzeit bis 30.6.2019. Aufgrund außerplanmäßiger Reiserhöhung zum 1.2.2019 habe ich am 8.1.2019 gekündigt per Mail, Fax und Einschreiben mit Rückschein. Den von BEV abgestempelten Rückschein habe ich am 19.1.wieder zurückerhalten. Am 18.1. 11.45 Uhr hat mir der Kundenservice telefonisch bestätigt, dass die Kündigungsbestätigung rechtzeitig bei mir eingehen würde. Am 30.1. 10.15 sagt mir das Kundenzentrum, die Kündigung sei (noch) nicht im System hinterlegt! Am 25.1. erhalte ich ein Schreiben der BEV: „Ihre Anfrage zur Preisanpassung“ immerhin mit der Bestätigung der ursprünglich vereinbarten Preise während der 12 monatigen Vetragslaufzeit.

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Ich habe keine Anfrage wegen Preisanpassung gestellt sondern gekündigt! Die außerplanmäßige Kündigungsmöglichkeit wurde mir auch tel. immer bestätigt. Ich erwarte bis zum 31.1.2019 12.00 Uhr (Eingang bei mir mindestens per Mail) eine Bestätigung meiner Kündigung.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigungsbestätigung bis zum 31.1.2019 12-00 Uhr Eingang bei mir per mail


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


31.01.2019 | 13:19
von Bin Richtig Sauer | Regelverstoß melden
Die Bev hat Insolvenz beantragt. bev-inso.de/



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