BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Rechnungserstellung Frist
Bestell-/Kundennummer: 414040
Rechnungserstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Vertragswechsel zum 31.12.2017 und Meldung der Zählerstanddaten für die Stromzähler zum 2.1.2018 ist noch immer keine Rechnung erstellt und der deutliche
Überzahlungsbetrag noch nicht erstattet. Die gesetzliche Pflicht der Rechnungserstellung liegt bei sechs Wochen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, erhebe ich ab 26.2. Verzugszinsen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Pisoke
24.02.2018 | 07:18
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Pisoke,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist gelöst