Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 562 Views | 24.02.2018 | 07:18 Uhr
geschrieben von Martin Pisoke

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Rechnungserstellung Frist

Bestell-/Kundennummer: 414040

Rechnungserstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Vertragswechsel zum 31.12.2017 und Meldung der Zählerstanddaten für die Stromzähler zum 2.1.2018 ist noch immer keine Rechnung erstellt und der deutliche

Überzahlungsbetrag noch nicht erstattet. Die gesetzliche Pflicht der Rechnungserstellung liegt bei sechs Wochen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, erhebe ich ab 26.2. Verzugszinsen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Pisoke

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rechnungserstellung, Auszahlung der Überzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.02.2018 | 07:18
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Pisoke,

die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.03.2018 | 08:09
von Martin Pisoke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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