Mit Schreiben vom 07 01 2015 (1. Mahnung) und 04 02 2015 (2. Mahnung) haben Sie die
Rechnungsnummern 050000203870-03/12/2014-21,95---überwiesen am 17 11 2014
050000219897-24/12/2014-21,95---überwiesen am 17 12 2014
050000235085-14/01/2015-21,95---überwiesen am 09-01-2015
eingemahnt. Ich ersuche dringend, ihre Buchführung zu überprüfen und weitere unnötige Mahnungen zu unterlassen, da ich ansonsten genötigt bin, rechtliche Schritte zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. K.Keller