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Über Amazon Marketplace wurde ein Nokia USB-Kabel bestellt. Dies wurde auch in der Bestellbestätigung und auf der im eigenen Haus erstellten Rechnung so ausgewiesen.

Geliefert wurde allerdings Noname-China-Schrott. Angeblich ein technischer Fehler bei Amazon, weshalb laut Geschäftsführer Mike K. keine Falschlieferung vorliegt (seltsame Rechtsauffassung - was kann der Kunde dafür, außerdem war ja spätestens beim Rechnungsdruck ersichtlich, was bestellt worden war).

Spekuliert man hier darauf, dass Kunden Marken- von Schrottware nicht unterscheiden können? Oder wegen 3 EUR keine Lust haben, das ausführliche Rücksendeformular auszufüllen?

Allergrößte Unverschämtheit: die Rücksendekosten werden nicht erstattet, man redet sich mit dem Fernabsatzgesetz heraus. Herr K., das kann man nur bei erfülltem Vertrag anwenden! Und zur Vertragserfüllung gehört die Lieferung der bestellten Ware! Setzen, 6. Ich empfehle Ihnen dringend die Lektüre des BGB.





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