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Ich erwarb kürzlich eine Auflagenbox aus Rattan für den Außenbereich. Laut der Verkäuferin ist diese Box für den Außenbereich gedacht. Nach Aufstellung der Box und einem Regenschauer waren die darin gelagerten Auflagen jedoch nass.

Der Mitarbeiter verweigert in einem sehr barschen und unfreundlichen Ton eine Reklamation, da die Eigenschaft "wasserdicht" nicht Teil des Kaufvertrages und keine zugesicherte Eigenschaft sei. Schließlich kann man die Box ja im Innenbereich oder unter einem Dach aufstellen.

Es wurde jedoch vor dem Kauf nirgends darauf hingewiesen, dass die Box nur in einem überdachten Bereich aufgestellt werden soll, wenn man etwas darin so lagern will, dass es nicht nass werden soll. So undicht, wie diese Box ist, können wir diese Box nicht für die gedachte Funktion verwenden. Und hätten wir im Vorfeld gewusst, dass diese Box nicht wasserdicht ist, hätten wir diese auch nicht gekauft.

Die Zentrale verweigert die Kulanz unter dem Hinweis, dass die Box bereits zusammengebaut gebraucht wäre, ohne diese jemals zu sehen. Der Zusammenbau erfolgt, in dem man die Seiten hochklappt und mittels eine Stiftes sichert. Die Kiste zu zerlegen erfolgt auch, ohne Spuren zu hinterlassen.

Dieses Abwimmeln hat offensichtlich bei Thomas Philipps Methode, auch scheinen die Mitarbeiter beim Abwimmeln von Beschwerden vor Ort extra geschult worden zu sein.





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