Verbraucherschutzforen sind voll mit Berichten über betrügerische Internetanbieter
die mit Intelligenztests, Ahnenforschung, Hausaufgabendiensten oder Gratis-SMS Nutzer in die Abzockfalle locken.
Hinter den vermeintlich kostenlosen Angeboten steckten im Kleingedruckten (unter dem Anmeldebutton und so leicht zu übersehen) Abonnements mit zwei Jahren Laufzeit.
Das AG München hat in einem rechtskräftigen Urteil eine Zahlungspflicht, wegen Verstoß gegen das AGB-Gesetz zurückgewiesen (AZ: 161 C 23695/06).
Wie finden diese Cyberkriminellen ihre Opfer?
Mithilfe von Google. Der weltgrößte Suchmaschienenbetreiber schaltet für die Betrüger Online-Anzeigen. Für diesen Service zahlen die Bauernfänger, zum Beispiel beim Suchbegriff genealogie 40 Cent, an Google.