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Wir haben einen Solitärring und Ohrringe im Gesamtwert von 2.248 Euro bei der JUWELIER.AG bestellt und umgehend bezahlt. Den Ring erhielten wir am 13. Mai 2011, die Ohrringe fehlten.

Der Gutachter stellte fest, dass das angegebene Karatgewicht deutlich unterschritten und der Diamant behandelt war. Deshalb nahmen wir unser Rückgaberecht in Anspruch und sandten den Ring am 26.05.2011 als versichertes Päckchen zurück.

Gleichzeitig verzichteten wir in einer E-Mail auf die Auslieferung der Ohrringe. Auf unsere E-Mail reagierte Herr R. mit der Behauptung, dass der Ring allen angegebenen Gütekriterien entsprach und bot uns Ersatz aus seinem Bestand an, auf den wir dankend verzichteten. Gleichzeitig stornierte er schriftlich die Ohrringe.

Wir forderten am 4. Juni die bezahlte Summe über 2.248 Euro zurück. Gleichzeitig kündigten wir Herrn R. per E-Mail an, unsere Rechtsanwälte einzuschalten, denn einen Geldeingang konnten wir nicht feststellen.





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