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Ich habe bereits alle möglichen Wege beschritten - polizeiliche Anzeige, gerichtlicher Vollstreckungsbescheid mit dem Versuch der Kontenpfändung - alles erfolglos. Aus irgend einem Grund schützt die Staatsanwaltschaft dieses Unternehmen, was ich von der Stattsanwaltschaft sogar schriftlich habe.

Darin heißt es, daß aufgrund einer höheren, zu erwartenden Strafe (aus einer anderen Angelegenheit) für den Beklagten von einer Weiterverfolgung meines Falles (es geht ja nur um 250 Euro) abgesehen wird. Ich werde mich nunmehr direkt an das Justizministerium und an den zuständigen Polizeipräsidenten wenden sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Staatsanwaltschaft anstreben.

Und das nicht wegen meiner lächerlichen 250 Euro, sondern weil seit Bekanntwerden der Probleme vor inzwischen zwei Jahren es niemand für nötig hält, hunderte Kunden vor AFH zu schützen und diese ihrem Handeln unbehelligt weiter nachgehen können.





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