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Nach Übergang zur Rente wurden die Beiträge zur Krankenkasse vom Arbeitsamt und von der Rentenversicherung gezahlt, aber die Rente wurden mir nicht ausbezahlt, sie wurde vom Arbeitsamt kassiert.

Also wurden für das gleiche Geld die Beiträge zweimal abgezogen.

Nach Meinung der AOK sei dieses aber korrekt.

Darauf ergibt sich eine Betrag von 184,43 €,die von Krankenkasse zurück zu zahlen sind.





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