Beim Hin- und Herwerfen eines SOFTBALLS wurde ein Unbeteiligter beim Trinken getroffen, sodass ein Zahn beschädigt wurde. Ablehnung der Schadensregulierung erfolgt mit der Begründung Kontaktsportart nach wenigen Tagen.
Nachdem erläutert wurde, dass die geschädigte Person nicht am Werfen beteiligt war und keine Kontaktsport betrieben wurde, erfolgte drei Wochen lang nichts. Dann erfolgte erneut die Ablehnung mit der Begründung, dass der Unbeteiligte eingewilligt hätte verletzt zu werden, weil ein Kontaktsport betrieben wurde.
Die Antwort auf die erste Ablehnung wurde anscheinend gar nicht richtig gelesen. Außerdem Hinhaltetaktik zum Kunden.