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Habe eine Gutscheinkarte teilweise einlösen wollen, wie auch vorher schon mehrfach (Rewe-Aktion Ende 2016, vergünstigte Bahn-Gutscheinkarten). Bislang wurde der Restwert immer mit neuem Gutschein und alter Gültigkeit (Ende 2021) per E-Mail bestätigt. Mit der Teil-Einlösung einer weiteren Gutscheinkarte nach Fahrplanwechsel 12/2017 wird der Restbetrag nun aber auf ein Jahr begrenzt, was mich deutlich schlechter stellt, als die dem gekauften Gutschein zugrunde liegenden, dort aufgedruckten, Bedingungen. Warum ändert die Bahn die selbst gesetzten AGB so einseitig zu Lasten des Kunden? Beim Abgleich des Gutscheincodes durch die Bahn muss doch auch die Gültigkeit des Gutscheins ans Bahn-System mit übertragen werden?





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