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Ich habe mir am 15.02.08 bei Topvision eine Digitalkamera Fuji f40 fd bestellt. Im Lieferstatus wurde sie mit "sofort lieferbar" ausgezeichnet.

Ich habe die Kamera per Vorkasse bezahlt (142,98 €). Ich habe dann 14 Tage gewartet und es kam nichts. Als ich dann per Email nachfragte, schrieb man mir, dass die Kamera langfristig nicht lieferbar sei und es bis zu 4 Wochen dauern kann.

Ich wartete 5 Wochen und stornierte den Kauf, da immer noch nichts kam. Die Stornierung wurde mir auch per Mail am 20.03.08 bestätigt und der Betrag von 142,98 € sollte innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückerstattet werden. Im Mai fragte ich dann mal nach, wie lange die gesetzlichen Fristen sind, da ich noch kein Geld auf meinem Konto zurückerstattet bekam. Zum Trost wurde mir gesagt, dass es mit der Buchhaltung geklärt wird.

Leider tat sich immer noch nichts und ich drohte mit einer Anzeige wegen Unterschlagung, die ich dann auch am 23.05.08 erstattete.Von der Staatsanwaltschaft bekam ich dann mitgeteilt, "daß das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPo eingestellt wurde, da nach dem von mir geschilderten Sachverhalt ein strafrechlich relevantes Verhalten nicht vorliegt. Die nicht umgehende Rückzahlung des Geldes reicht nicht aus, den Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen. Telefonisch hat man bei Topvision auch keine Chance. Da heisst es immer "zur Zeit sind alle Kundenberater besetzt oder sie rufen ausserhalb der Geschäftszeit an". Ich weiss im Moment nicht, wie ich mein Geld zurück bekommen soll.





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