Von Profi-Gruppe beantwortete Beschwerde. | 607 Views | 06.11.2014 | 11:52 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1406284

Profi-Gruppe GmbH (Wiesenstr. 17 65843 Sulzbach)

keine Garantie auf Kaffeemaschine

Bestell-/Kundennummer: 1442097

>kaffeemaschine ohne jegliche Hersteller-garantie erworben!

BILDER
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2 Bilder

>kaffeemaschine YD-CM-619 wurde mir nur mit 24Monaten Gewährleistung verkauft

>nach 7 Monaten ist der Glaskrug auf der internen Heizplatte zerspungen

>Herstellergarantie wurde mir verweigert mit folgender Mail des Verkäufers.

>Guten Tag.,

wie beim Verkauf in unseren AGB angegeben, verkaufen wir unsere Produkte mit einer Gewährleistung von 24 Monaten.
Eine Garantie besteht nicht.

Der Gesetzgeber sieht folgende Regelung bei einem Gewährleistungsfall vor:

Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate ein, ist der Verkäufer verpflichtet kostenlosen Ersatz zu leisten. Sollte er nachweisen können, eine einwandfreie Ware geliefert zu haben, besteht diese Verpflichtung nicht.

Wir leisten generell in den ersten 6 Monaten kostenlosen Ersatz.

Nach 6 Monaten tritt laut Gesetzgeber eine Beweislastumkehr ein. Eine Ersatzlieferung ist ab diesem Zeitpunkt nur gegen den Nachweis zu leisten, dass die gelieferte Ware bereits zum Zeitpunkt der Zustellung defekt war.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um den Nachweis dafür, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übernahme defekt war, damit wir Ersatz leisten können.

Bis zum Erhalt des Nachweises müssen wir eine Ersatzlieferung leider ablehnen.

Vielen Dank.

Bei weiteren Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Customer Service

Profi-Gruppe GmbH

Fazit:

was nützt mir ein Gewährleistungrecht als Käufer nach 6 Monaten, und eine 2-jahres-Garantie die der Verkäufer nicht anerkennt, gar nichts!

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Meine Forderung an Profi-Gruppe GmbH: Umtausch des Artikels/Rückerstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.11.2014 | 08:38
Firmen-Antwort von: Profi-Gruppe GmbH
Abteilung: Kundenservice / Customer Service

Es wurde im Rahmen des Gewährleistungsrechtes geantwortet. Da noch kein Nachweis im Sinne des Gewährleistungsrechtes vorlag, haben wir in unserer Email die Reklamation abgelehnt und um einen Nacheis im Sinne des Gewährleistungsrechtes gebeten.

Auszug aus unserer Email:

Wir leisten generell in den ersten 6 Monaten kostenlosen Ersatz.
Nach 6 Monaten tritt laut Gesetzgeber eine Beweislastumkehr ein. Eine Ersatzlieferung ist ab diesem Zeitpunkt nur gegen den Nachweis zu leisten, dass die gelieferte Ware bereits zum Zeitpunkt der Zustellung defekt war.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um den Nachweis dafür, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übernahme defekt war, damit wir Ersatz leisten können.
Bis zum Erhalt des Nachweises müssen wir eine Ersatzlieferung leider ablehnen.
Vielen Dank.

Bei weiteren Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Diese E-Mail mit Bitte um Nachweis wurde am 03.11.2014 an den Kunden versendet.

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.11.2014 | 12:22
von E. L. | Regelverstoß melden
Garantie und Gewährleistung sind bekannt?

Gewährleistung = Gesetz
Garantie = Hersteller und FREIWILLIG

Für die Gewährleistung müssen sie sich an den Händler wenden. Und grundsätzlich ist die Aussage zu den 6 Monaten richtig. Ab dem 7 Monat gilt Beweislastumkehr.

18.01.2018 | 12:06
von ReclaBoxler-1406284 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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