Durch Robert Bosch Hausgeräte endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 847 Views | 31.10.2014 | 13:24 Uhr
geschrieben von Susanne Gierga

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

11 Monate alter Geschirrspüler defekt - Lochfraß

Bestell-/Kundennummer: Rep. RE EL258891

Am 20. November 2013 wurde unsere neue Küche eingebaut, inklusive mit allen elektrischen Geräten der Firma Bosch. Dazu gehört auch ein Geschirrspüler SMV43M10EU/73.

SCHLAGWORTE

Am 22. Oktober 2014 blieb das Gerät plötzlich stehen und zeigte den Fehler E 15 im Display an. Nach 11 Monaten und 2 Tagen in Gebrauch war der Geschirrspüler defekt!

Der Monteur kam 5 Tage später und traf die Feststellung, dass der Geschirrspüler auf Grund von Lochfraß nicht mehr funktionierte. Erfahrungsgemäß hätten wir seiner Meinung nach zwar Salz nachgefüllt, den Geschirrspüler dann aber nicht sofort eingeschaltet. Da beim Einfüllen Salz neben den Einfüllstutzen gefallen sei, konnte es sich nun durch den Edelstahl fressen.

Auf die genaue Handhabung beim Salznachfüllen und auf das anschließend notwendige sofortige Einschalten des Gerätes würde in der Gebrauchsanweisung hingewiesen werden, erklärte mir der Monteur im weisen Ton jahrelanger Erfahrung. Somit ist die Firma Bosch auch von jeglicher Haftung bei diesem Gerätedefekt ausgeschlossen.

Der Monteur bot nun an, die Fehlerstelle für 149,00 € zu löten. Als Alternative schlug er uns den Kauf eines neuen Gerätes vor. Eine weitere Diskussion mit ihm wäre aussichtslos, sagte er noch.

Wir haben das Loch im Gerät für 149,00 € löten lassen.

Der alte Geschirrspüler – ebenfalls von der Firma Bosch, der mit unserer alten Küche letztes Jahr ausgebaut wurde, hat 23 Jahre gehalten. Und nun sollen wir glauben, dass wir diesen Defekt an einem neuen Gerät durch falsche Handhabung bei der Salznachfüllung verursacht haben?

Der normale Ablauf ist dieser: Der Geschirrspüler soll angestellt werden, zeigt aber an, dass Salz fehlt. Also wird das Salz nachgefüllt, damit anschließend das Gerät sofort gestartet werden kann.

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Warum sollte man einfach so Salz nachfüllen und das Gerät dann nicht anstellen?

Es ist für uns nicht nachvollziehbar und auch nicht vorstellbar, dass wir durch eine fehlerhafte Bedienung diesen Schaden verursacht haben sollen.

Es ist erschreckend und auch ärgerlich, dass man einfach als „Schadensverursacher“ abgestempelt wird, obwohl man vorher das alte Gerät über 20 Jahre fehlerfrei genauso behandelt hat.

Sehr enttäuschend und fraglich ist es nun auch für uns, inwieweit man noch Vertrauen in die Qualität der Produkte und Geräte der Firma Bosch haben kann.

Ein namenloser Geschirrspüler hätte ganz sicher mindestens die Haltbarkeit von einem Jahr erreicht…

Wir haben uns auf Empfehlung des Küchenbauers für alle Geräte in unserer neuen Küche von der Firma Bosch entschieden. Auch weil wir damit vorher jahrelang gute Erfahrungen gemacht haben.

Die Marke Bosch sollte eigentlich für Qualität stehen, für die man auch einen dementsprechenden Preis zu zahlen bereit ist. Wir waren bis zu besagtem Schaden auch wirklich überzeugt, Qualität gekauft zu haben. Durch drei angeblich daneben gefallene Salzkörner und eine unterstellte unsachgemäße Bedienung kann doch kein Loch in den verarbeiteten Edelstahl gefressen werden.

(Verweis auch auf die Beschwerden vom 14.10.2014 Rep. RE 20034552 und vom 14.10.2014 Rep.RE 20034552)

Für uns stellt sich nun auch die Frage, wann der Monteur das nächste Mal bei uns erscheinen muss, um den Fehler E 15 am Geschirrspüler zu beheben. Und hoffentlich haben alle anderen neuen Geräte der Firma Bosch in unserer Küche eine längere Lebensdauer.

Auch wenn es der Firma Bosch egal ist, unsere nächste Neuanschaffung wird eine andere Firmenmarker erfreuen.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.11.2014 | 10:56
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Gierga,

natürlich ist es besonders ärgerlich, wenn innerhalb der Garantiezeit unerwartete Kosten entstehen.

Ihre Meinung und Erfahrung mit Ihrem Hausgerät sind sehr wichtig für uns. Wir haben bei der Prüfung eines Gerätes nur die Möglichkeit den IST- Zustand festzustellen und aus den vielfältigen Erfahrungen unserer Qualitätsabteilung Schadensbilder zu erklären.

Unser Techniker stellte bei der Überprüfung Ihrer Geschirrspülmaschine fest, dass ein kleines Loch im Edelstahlbehälter am Einfüllstützen des Saltzbehälters ist, welches die Fehlermeldung E15 verursachte. E15 bedeutet, dass Wasser in die Bodenwanne gelangt ist.

Der Werkskundendienst hat nur bedingt die Möglichkeit, solche Durchbrüche im Stahl zu reparieren. Speziell in Ihrem Fall ist es uns gelungen, durch Löten mit einem speziellen Silberlot den Durchbruch sicher zu verschließen und Ihnen somit die die Kosten für eine Neuanschaffung zu ersparen.

Um Schäden am Gerät zu vermeiden, weisen wir in der Gebrauchsanleitung expliziet auf die Gefahren beim Salzeinfüllen hin. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass im Falle eines Eigenverschuldens die Kosten vom Verursacher zu tragen sind.

Wir sind zuverischtlich, dass Sie unter Beachtung der Hiwneise Ihre Geschirrspülmaschine unbedenklich nutzen können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen direkt unter hvr-kundenbetreuung spider monkey bshg.com zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (4)


07.11.2014 | 07:45
von Susanne Gierga noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben die Bosch Schiedsstelle eingeschaltet. Die Antwort von Bosch konnnten wir so nicht akzeptieren.


14.11.2014 | 08:03
von Susanne Gierga noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem wir die Beschwerde an die Schiedsstelle der Firma Bosch gegeben haben, lehnte es die Firma Bosch wiederum ab, den Schaden als Garantieleistung anzuerkennen. In genau den gleichen Fällen ist es zu einer poistiven Einigung zwischen den Kunden und der Firma Bosch gekommen. Da wir die Entscheidung so nicht hinnehemen wpllen, haben wir den Fall unserem Rechtsanwalt übergeben. Bei Beschwerden gleichen Inhalts sollte die Firma schon nach dem Gleichheitsprinzip entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Gierga


01.12.2014 | 07:57
von Susanne Gierga noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben noch einmal direkt an Hausgeräte Bosch in München geschrieben mit Fristsetzung der Antwort. Gleichzeitig haben wir unseren Rechtsanwalt eingeschaltet und Rücksprache mit der Verbraucherzentrale gehalten.


19.12.2014 | 11:38
von Susanne Gierga endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Bosch hat auf unser letztes Schreiben nicht mehr geantwortet.
Schade, dass so eine bekannte Firma so kundenunfreundlich umd abweisend reagiert.




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