589 Views | 25.10.2014 | 21:50 Uhr
geschrieben von Hanspeter Bunzel

Basler Versicherungen (Basel)

Abzocke bei der Basler AG

Bestell-/Kundennummer: 20/2.257.786

  • 22.10.2014 07:56 von Bunzel Hanspeter
SCHLAGWORTE

Abzocke Basler Versicherung AG

  • Ich schreibe hier für meine Lebenspartnerin, die selbstständig ist und seit 30 Jahren bei der Basler AG eine Unfall / Kranken Taggeld Versicherung hat. 30 Jahre teure Prämien bezahlt und in den ganzen 30 Jahren einen Beinbruch vor ca. 8 Jahren und im Jahr 2013 einen Sehnenabriss am Fuß gehabt, der natürlich mit Arbeitsausfall verbunden ist. Aber dafür bin ich ja bei der BASLER AG gut versichert, dachte ich bis jetzt! Aber weit gefehlt, nicht bei der BASLER AG, denn anstatt mir zu helfen und mir für 30 Jahre Treue zu danken, der Schock: Unfall und Kranken Taggeld wurden gekündigt mit dem Argument und das ist jetzt wörtlich von der BASLER AG an mich geschrieben worden, der Wortlaut für beide Kündigungen: "Leider haben wir feststellen müssen, dass Ihr Vertrag über die letzten Jahre einen sehr großen VERLUST aufweist. Es ist uns deshalb nicht möglich, ihn weiter zu führen." Und weiter! Zitat: "Ihre Zufriedenheit als Kunde der BASLER AG liegt uns am Herzen". Und weiter schreibt die Basler AG: "Bei Ihrem Vertrag hatten wir in den letzten 5 Jahren eine Schadensbelastung von 1461% und auf Grund der Schadensfrequenz gehen wir davon aus, dass wir in den nächsten Jahren mit weiteren erheblichen Schäden rechnen müssen." Aber dass ich 30 Jahre Monat für Monat für beide Versicherungen über 500 CHF Prämien an die Basler AG bezahlt habe, macht ca. 150 000 CHF, erwähnt die Basler AG mit keinem Wort.
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Kommentare und Trackbacks (5)


26.10.2014 | 02:12
von ReclaBoxler-7295574 | Regelverstoß melden
Der Fall betrifft ja nicht ihn, sondern seine Lebenspartnerin. Die Ich-Form sind die Worte der Lebenspartnerin.So verstehe ich das jedenfalls. Versicherungen sind immer gut im Prämien beziehen. Wenn's dann ums Zahlen geht, sieht's anders aus. Wär wohl was für den Ombudsmann. Ich glaube, das gibt's für solche Fälle in der Schweiz. Ansonsten Rechtschutzversicherung.

27.10.2014 | 07:24
von Hanspeter Bunzel | Regelverstoß melden
Hallo Sinjo
Natürlich schreibe ich hier für meine Partnerin!
und natürlich schreibe ich diesen Brief aus Ihrer Sicht " In dem Fall ICH" Da sich das ganze nun ausgeweitet hat, und noch einiges dazugekommen ist werde ich das Schreiben noch einmal hochladen.

Ich schreibe hier für meine Lebenspartnerin die Selbstständig ist und seid 30 Jahren bei der Basler AG eine Unfall / Kranken Taggeld Versicherung hat. Ich schreibe natürlich aus Ihrer Sicht „ Deshalb die Ich Form“ 30 Jahre teure Prämien bezahlt und in den ganzen 30 Jahren einen Beinbruch vor ca. 8 Jahren und im Jahr 2013 einen Sehnen abriss am Fuss gehabt der natürlich mit Arbeitsausfall verbunden ist " Aber dafür bin ich ja bei der BASLER AG gut versichert! dachte ich bis jetzt! aber weit gefehlt nicht bei der BASLER AG denn anstatt mir zu helfen und mir für 30 Jahre treue zu danken der Schock " Unfall und Kranken Taggeld wurden gekündigt mit dem Argument und das ist jetzt wörtlich von der BASLER AG an mich geschrieben worden Der Wortlaut für beide Kündigungen“: [b] Leider haben wir feststellen müssen, dass Ihr Vertrag über die letzten Jahre einen sehr grossen“ VERLUST“ aufweist, Es ist uns deshalb nicht möglich ihn weiter zu führen. Und weiter! Zitat: „ihre Zufriedenheit als Kunde der BASLER AG liegt uns am Herzen " Und weiter schreibt die Basler AG Bei Ihrem Vertrag hatten wir in den letzten 5 Jahren eine Schadensbelastung von 1461% und auf Grund der Schadensfrequenz gehen Wir davon aus, dass wir in den nächsten Jahren mit weiteren erheblichen Schäden rechnen müssen. Es sind cà. 36 000 CHF in den 30 Jahren gewesen die die Basler AG nur wiederwillig und mit enormen Aufwand (Mehrere Fachärzte, Gutachter und Psychologen) verbunden bezahlt hat. Sie scheuten anscheinend keinen noch so hohen Kosten für Ihre bestellten Gutachten um ja nicht für den Schaden den ich eigentlich versichert habe einzutreten. Die Basler AG gibt anscheinend lieber tausende von Franken für Ihre Fachärzte, Psychologen und natürlich Gutachten aus, und zwar so lange bis es zu Ihren Gunsten ausfällt. Aber dass ich den 30 Jahre Monat für Monat für beide Versicherungen über 500 CHF. Prämien an die Basler AG bezahlt habe macht cà. 150 000 CHF erwähnt die Basler AG mit keinem Wort. „Nach Ihrer wie auch immer zustande kommenden 1461% Schadensfrequenz (Gutachter und Ihre Fachärzte kosten natürlich viel Geld) müsste ich bei 150 000 CHF. die ich einbezahlt habe bei cà. 5000 % „Einzahlungsfrequenz“ ankommen und das währe nach Abzug von 36 000 CHF. immerhin noch 110 000 CHF. Gewinn für diese AG
Die Basler AG müsste Ihren Slogan ändern, : " nicht die Zufriedenheit Ihrer langjährigen treuen Kunden liegt Ihr am Herzen, sondern das Wohl und Zufriedenheit Ihrer Aktionären" Ich verstehe die BASLER AG jetzt so: Sie sind bei uns als Kunde herzlich willkommen, aber nur solange Sie ihr Prämien pünktlich bezahlen sollten Sie allerdings einen unverschuldeten Unfall haben oder gar Krank werden dann müssen Wir Ihnen leider Kündigen, denn für sowas geben wir kein Geld aus, denn schliesslich sind wir ja unseren Aktionären verpflichtet
Keine andere Versicherung kennt diese Menschenverachtende, Praxis denn ich habe einigen grossen Versicherungen diesen Fall berichtet und alle haben sich negativ und sogar als Sauerei was die Basler AG mit Ihren Kunden macht geäussert.
Was habe ich aus dieser unappetitlichen Geschichte mit dieser BASLER AG gelernt „ Schliesse nie eine Versicherung bei einer AG ab denn dann hast du bei einem eventuellen Schaden die AK (Ar*karte) gezogen

27.10.2014 | 07:25
von Hanspeter Bunzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.11.2014 | 05:08
von Hanspeter Bunzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.12.2014 | 05:55
von Hanspeter Bunzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Basler AG hat es nicht nötig auf meine Beschwerde zu reagieren




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