709 Views | 26.06.2009 | 14:31 Uhr
geschrieben von Sirwan Issa

eBay (Kleinmachnow)

Handy ersteigert und bezahlt. Verkäufer verschwunden?

Der Verkäufer hatte über 200% positive Bewertungen, trozdem hat er mich wahrscheinlich reingelegt.

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Ich habe das Geld 271 € überwiesen, danach keine Spur vom Verkäufer. Aber er hat Kontodaten, hat Geld bei der Sparkasse in Köln überweisen lassen.

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Meine Forderung an eBay: 271€


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Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


26.06.2009 | 15:11
von Cappo | Regelverstoß melden
Das ist zwar verständlich, dass Sie Ihr Geld zurückwollen, aber mit diesen nichts sagenden Zeilen werden Sie es sicher nicht zurückbekommen. Und auch als Warnung für andere ist diese Beschwerde nicht tauglich. Wenn Sie sich schon hier beschwerden wollen, dann nennen Sie wenigstens den Ebayverkäufer, denn sonst tappen noch mehr Käufer in die Falle.
Von eBay bekommen Sie Ihr Geld nur beim Paypal Käuferschutz zurück. Haben Sie eBay den Streitfall ausgerufen und das Mahnverfahren durchgezogen? Alles andere nützt nämlich nichts.
Wie lange ist denn die Auktion scho her? Auch eine Anzeige bei der Polizei kann weiterhelfen. Nämlich dann, wenn noch mehr geprellte Käufer Anzeige erstatten. Außerdem gibt es bei eBay auch ein sehr hilfreiches Forum.

Cappo

26.06.2009 | 17:41
von Cappo | Regelverstoß melden
 spider monkey Sirwan Issa.
Trotz allem ist diese Seite nicht die richtige Plattform. Dazu hat eBay sein internes Forum. Auf jeden Fall den Streitfall bei eBay ausrufen und auch eBay darüber informieren. Wenn ich es richtig gesehen habe, ist die Auktion schon im März gewesen. Da würde ich auf jeden Fall Anzeige wegen Betruges erstatten. Ob Sie Ihr Geld allerdings wiedersehen, steht in den Sternen.

Cappo

27.06.2009 | 10:34
von Ina | Regelverstoß melden
Verwirrend! Hat Sirwan Issa nun GEKAUFT oder VERKAUFT? Das Ding verstehe ich nicht. Wenn er Verkäufer war und der Kunde bezahlt hat, was soll's? War er aber Käufer, hat bezahlt und das Handy nicht erhalten, dann ist die Beschwerde ja berechtigt.

27.06.2009 | 11:24
von Cappo | Regelverstoß melden
 spider monkey Ina.
Diese Beschwerde richtet sich hier gegen eBay. eBay bietet aber nur die Plattform zum Handeln.
Hier hätte der Beschwerdeführer den Onlinehändler an den Pranger stellen müssen und nicht eBay. Aus diesem Gesichtspunkt ist die Beschwerde hier am falschen Platz.

Cappo

04.08.2009 | 15:25
von Sirwan Issa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist nicht gelöst.


17.09.2009 | 20:39
von Sirwan Issa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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