564 Views | 27.03.2014 | 15:41 Uhr
geschrieben von Simone Warnecke

Avacon AG (Helmstedt)

Keine ordnungsgemäße Abrechnung der Einspeisevergütung 2013

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 216000492352, Anlagennummer 78853

Mein Ehemann und ich betreiben eine Photovoltaikanlage. Wir verbrauchen den erwirtschafteten Strom selbst und speisen Überschüsse in das öffentliche Netz ein. Netzbetreiber war bis zum 31.12.2013 die Avacon AG Helmstedt.

SCHLAGWORTE

Die Avacon AG hat bis heute keine ordnungsgemäße Abrechnung betreffend die Einspeisevergütung 2013 erstellt. Vielfache fernmündliche und schriftliche Anfragen haben nichts gebracht. Im Einzelnen:

Mit Schreiben der Avacon AG vom 10.12.2013 wurden wir aufgefordert, die Zählerstände am 30.12.2013 abzulesen und der Avacon AG mitzuteilen zwecks Erstellung der Abrechnung über die Einspeisevergütung. Dem sind wir fristgerecht nachgekommen.

Leider hatte es bereits mit der Abrechnung 2012 seitens der Avacon AG Probleme gegeben. Diese wurde nicht selbständig von der Avacon AG erstellt, sondern ich als Anlagenbetreiber musste diese durch mehrfache Telefonate mit dem Servicecenter einfordern. Letztlich wurde sie am 30. Mai 2013 (!) erstellt. Diese gemachte Erfahrung war für mich Anlass, am 18.12.2013 bei der Avacon AG telefonisch die fristgemäße Ablesung der Zählerstände 2013 zuzusichern und um Mitteilung zu bitten, ob denn diesmal alle Voraussetzungen zur Abrechnungserstellung vorlägen. Ich wollte einfach nur sicherstellen, dass alle Voraussetzungen zur Abrechnungserstellung am 31.12.2013 vorliegen würden, damit es keine Hindernisse oder Verzögerungen gibt. Mir wurde von der Mitarbeiterin des Call-Centers pauschal zugesichert, dass nach dem 31.12.2013 abgerechnet würde. Ich hatte nicht den Eindruck, dass sie überhaupt einen Blick in meine Daten geworfen hat.

Anfang Januar 2014 kam sodann eine erneute Bitte der Avacon AG um Ablesung (gleicher Wortlaut wie im ersten Schreiben). Meine Nachfrage ergab, dass es sich bei dem Anschreiben um einen Postausgangs-Fehler handelte; von dem viele Kunden betroffen waren. Wir sollten es nicht beachten, denn wir hatten ja bereits abgelesen und mitgeteilt.

Da wir bis zum 11.02.2014 keine Abrechnung erhalten hatten, rief ich erneut bei der Avacon AG an. Die Mitarbeiterin Frau Marlow war sehr freundlich und bemüht, die Umstände zu prüfen. Sie fand jedoch keinen Grund, warum bisher nicht abgerechnet wurde und versprach, den Vorgang an die Abrechnungsabteilung weiterzugeben.

Am 17.02.2014 erhielten wir die Abrechnung für die Einspeisung von Strom. Diese war leider fehlerhaft, weil sie die Umsatzsteuer nicht auswies. Wir als Anlagenbetreiber sind jedoch umsatzsteuerpflichtig und haben dies der Avacon bereits am 24.01.2013 per Telefax mitgeteilt (gerichtet an die seinerzeit noch E.ON Avacon, zuständige Geschäftsstelle Abteilung TNK in 29410 Salzwedel). Also rief ich die Avacon AG am 25.02.2014 an und wies darauf hin mit der Bitte um Erstellung einer ordnungsgemäßen, die Umsatzsteuer ausweisenden Abrechnung. Ich wurde von der Mitarbeiterin des Call-Centers sodann gebeten, dies schriftlich unter Abgabe der Anlagen- und Steuernummer dem Einspeisekundenservice unter der Adresse einspeisekundenservice spider monkey avacon.de mitzuteilen. Dies habe ich noch am selben Tag veranlasst.

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Weil am 11.03.2014 noch keine Abrechnung vorlag, rief ich erneut die Avacon AG Helmstedt an. Man sagte mir, die Vertragsabteilung in Salzgitter müsse die Daten ändern, damit die neue Abrechnung in Helmstedt erstellt werden kann. Die Daten wären zur Avacon Salzgitter weitergereicht worden und ich müsse abwarten.

Da sich bis zum 24.03.2013 nichts getan hatte, rief ich direkt bei der Avacon AG Salzgitter an. Die Mitarbeiterin in der Zentrale, Frau Otto stellte mich daraufhin wieder in die Servicehotline Helmstedt zurück, also rief ich erneut an und schilderte das Problem. Daraufhin versuchte Frau Otto, nacheinander 2 Sachbearbeiterinnen zu erreichen, jedoch nahm keine von ihnen den Anruf entgegen. Frau Otto bat mich, nach der Mittagspause gegen 12.30 Uhr erneut anzurufen, was ich tat. Jedoch erreichte ich auch dann weder die Mitarbeiterin Frau Carolin Kaune noch die weitere Sachbearbeiterin. Frau Otto bat mich, eine E-Mail an Frau Kaune zu senden mit der Bitte um Rückruf. Dies habe ich getan. Es ist bis heute 18.00 Uhr kein Rückruf erfolgt, so dass ich mich gezwungen sehe, den Vorgang an die Recla-Box abzugeben. Ich bin nicht gewillt, erneut zu schreiben oder anzurufen oder die Tage am Telefon zu verbringen, sehnsüchtig den Rückruf erwartend, der vielleicht nie erfolgen wird.

Ich möchte an dieser Stelle noch anmerken, dass auch die von uns erwirtschaftete Einspeisevergütung von der Avacon AG nicht einfach an uns ausgezahlt wurde. Auch hier waren Anrufe und letztlich ein Anschreiben an die Avacon AG erforderlich, damit der monatliche Abschlag an uns gezahlt wurde. Obwohl wir die erforerlichen Unterlagen bei Anlagenerrichtung vollständig ausgefüllt und alle Daten mitgeteilt hatten. Ein Erklärungsschreiben, wie sich die Höhe des Abschlages errechnet, erhielten wir nie (!), so dass ich mir die Berechnungsformel ansatzweise von einer Mitarbeiterin in einem der zahllosen Telefonate erklären ließ.

Ich bin von Natur aus ein höflicher, kooperativer Mensch, der auch Verständnis aufbringen kann. Aber mittlerweile bin ich es es endgültig leid, der Avacon AG hinterherzutelefonieren und zu schreiben. Im November 2012 ging unsere PV-Anlage an das Energieversorgernetz. Der Aufbau und die Formalitäten haben wunderbar geklappt, alles verlief reibungslos. Lediglich die Avacon AG kommt ihren Verpflichtungen nicht nach, insbesondere der ordnungsgemäßen Abrechnung.

Wir als Betreiber einer PV-Anlage haben mit der Avacon AG einen Kauf- und Dienstleistungsvertrag FRE geschlossen. Vertragspartner haben Rechte und Pflichten. In unseren Fall haben wir nur Pflichten und das Recht zu warten, bis wir schwarz werden. Das Vertrösten durch Call-Center-Mitarbeiter (nachdem man minutenlang in der Warteschleife gehangen hat und sich freut, eine menschliche Stimme zu hören) ist nicht mehr akzeptabel, insbesondere wenn es nicht zur Lösung des Problems führt.

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Meine Forderung an Avacon AG: Erstellung einer korrekten Abrechnung für die Einspeisung von Strom 2014


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Kommentare und Trackbacks (6)


27.03.2014 | 17:45
von Simone Warnecke | Regelverstoß melden
Verzeihung, meine Forderung an die Avacon AG bezieht sich natürlich auf das Abrechnungsjahr 2013.

04.04.2014 | 06:16
von Simone Warnecke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.04.2014 | 21:14
von Simone Warnecke | Regelverstoß melden
Still ruht der See bei der Avacon AG.

Die zu erwartenden an uns gerichteten Mahnungen des Finanzamtes betreffend den Jahresabschluss 2013 (Fristablauf 31.05.2014) werde ich an die Avacon AG Helmstedt weiterleiten.

18.04.2014 | 08:54
von Simone Warnecke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute hat die Avacon AG weder eine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt, noch anderweitig gemeldet zwecks Klärung eventueller Probleme (die von meiner Seite aus nicht ersichtlich sind).


25.04.2014 | 06:42
von Simone Warnecke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.04.2014 | 23:23
von Simone Warnecke | Regelverstoß melden
Am 24.04.2014 erhielt ich zwei Briefe der Avacon AG, beide datiert auf den 17.04.2014:

Die Abrechnung für 2013 erscheint auf den ersten Blick korrekt; ich werde diese in den nächsten Tagen genauer sichten.

Die zweite Abrechnung (korrigierend für 2012) fordert sämtliche von der Avacon AG in 2013 gezahlten Abschläge, die wir für die Einspeisung "unseres Stroms" in das öffentliche Netz erhalten haben, zurück. Summa summarum muss ich nun den Strom, den ich der Avacon AG zur Verfügung gestellt habe, bezahlen. (?)

Btw: Wie kann es sein, dass in eine (korrigierte) Jahresabrechnung für 2012 Abschläge einberechnet werden, die in 2013 überhaupt erst gezahlt wurden?

Ich komme nach eingehender Prüfung der Rechnungen darauf zurück.



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