Durch mirapodo endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1636 Views | 29.01.2014 | 16:09 Uhr
geschrieben von St. Laumer

mirapodo GmbH (Berlin)

Ablehung Reklamation

Bestell-/Kundennummer: 2100112847400011

Erklärung Ich hatte im Dez. 2012 ein paar Winterstiefel Fabr. Rieker bei Mirapodo eingekauft bei dem sich im Dez. 2013 ein Filzeinsatz am Schaft des Schuhs auflöst (s. Bild). Die Reklamation bei Mirapodo lief dann wie folgt: 1. Schreiben zur Reklamation an Mirapodo". beim Schuh aus o. g. Bestellung löst sich der Filzansatz (siehe Foto) und dass obwohl ich den Schuh nicht sehr häufig trage. Ich möchte das reklamieren und den Schuh zurückgeben oder umtauschen. Wie geht das weiter, senden Sie mir einen Rucksendebogen zu? Vielen Dank vorab. "1. Anwort von Mirapodo

BILDER
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1 Bild

". das ist natürlich richtig, dass der Gewährleistungszeitraum 24 Monate beträgt. Allerdings greift nach 6 Monaten ab Zustellung der Ware die Beweislastumkehr. Das heißt für Sie, dass Sie mit Hilfe eines Sachverständigen den Nachweis erbringen müssen, dass der von Ihnen reklamierte Schaden bereits bei Lieferung bestand.

2. Schreiben zur Reklamation an Mirapodo

". ich als Kunde soll als mit „Hilfe“ eines Sachverständigen Ihnen oder dem Hersteller nachweisen, dass der Schuh nicht richtig konstruiert oder schlecht verarbeitet ist, weil das Material bei einem Winterstiefel, auf den 24 Monate Gewährleistung besteht, schon nach nur 1 Winter kaputt geht. So stelle ich mir Kundendienst oder besser gesagt Service vor. Immerhin schreibe ich das hier an „service spider monkey miropdo“, oder?

SCHLAGWORTE

Wollen Sie das Spielchen wirklich so weitertreiben und Kunden verlieren oder wollen Sie selbst von dem Mangel am Schuh überzögen und klären dass dann mit dem Hersteller?

Sie können mir aber auch gerne eine Liste mit möglichen Gutachtern zukommen lassen. Die Kosten trägt ja Ihr Haus wenn er den „offensichtlichen“ Konstruktionsfehler sieht.

Ich möchte mich nicht streiten wegen so was, aber ich erwarte dass man eine berechtigte Reklamation ernst nimmt und nicht einfach abwiegelt. Sie können das gerne auch an Ihren Teamleiter weitergeben wenn der hier entscheiden kann. "

2. Antwort von Mirapodo

"ein defekt hat ja im ersten Moment nichts mit Service zu tun. Sondern viel mehr damit wie der Artikel beschaffen ist und wie er genutzt wird.

Bedauerlicherweise ist es nun mal so, dass Sie nach 6 Monaten in der Pflicht sind. Das hat sich nicht mirapodo ausgedacht.

Wie Sie das bewerkstelligen kann ich Ihnen leider nicht sagen, da diese Vorgänge in Ihrer Verantwortung liegen. "

Ausgang:
Nachdem sich Mirapodo auf - wie ich finde - dreiste Art quer gestellt hat, habe ich mein Glück direkt beim Hersteller, der Firma Rieker, versucht. Als hätte man sich abgesprochen, wir darauf verwiesen, dass man ja als Hersteller sich nicht um Reklamationen von Endkunden kümmern kann und dass man sich doch bitte an den jeweiligen Händler wendet.

Jetzt bin ich ehrlich gesagt stinksauer und kann versichern, dass ich weder bei Mirapodo nochmals Kunde sein werde und dass ich mir nie wieder Schuhe von Rieker kaufen werde.

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Meine Forderung an mirapodo GmbH: Rücknahme des Schuhs gegen Gutschrift oder auch Gutschein.


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Kommentare und Trackbacks (6)


29.01.2014 | 18:21
von DD | Regelverstoß melden
Leider ist es in Deutschland mittlerweile in Mode gekommen das fast alle hersteller nur noch miderwertige Ware verkaufen die gerade mal 6 Monate hält, Und dann trägt der Kunde den Schaden, denn wer hat schon das Geld und den nerv für einen Gutachter der schnell mal 2000€ kostet.

Aber es gilt ja auch folgendes was ich versuchen würde, ich hatte damit Erfolg:
Bei der Produkthaftung muss der Geschädigte nur beweisen, dass eines seiner Rechtsgüter verletzt ist und er dadurch einen Schaden erlitten hat, der Hersteller ein fehlerhaftes Produkt in den Umlauf gebracht hat, und dass eine Kausalität zwischen fehlerhaftem Produkt, Rechtsgutsverletzung und Schaden besteht. Hinsichtlich der Frage, ob den Hersteller ein Verschulden an der Fehlerhaftigkeit des Produkts trifft, liegt eine für den Geschädigten unzumutbare Beweisnot vor. Daher wird hier eine Beweislastumkehr angenommen. Der Hersteller muss nunmehr beweisen, dass das Produkt bei Inverkehrbringung frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehlern war

30.01.2014 | 18:06
von Theo Charles | Regelverstoß melden
Ich finde es ja köstlich. Da wird ein Produkt gekauft, was dann "nie" benutzt wurde und von ganz allein urplötzlich kaputt geht. Die Rechtslage ist doch eindeutig in Deutschland. Daran muss sich mirapodo halten, genauso wie sie.

01.02.2014 | 12:10
von St. Laumer | Regelverstoß melden
Lieber Theo Charles, schön wie Sie den Fall interpretieren, aber NIE getragen ist eben nicht richtig. Und dass ein Schuh trotz wenigen tragens am Schafft reißt ist eben nicht normal und der Grund für die Beschwerde. Darf ich fragen ob Sie dem Umfeld von Mirapodo nahe stehen oder gar dort beschäftigt sind?

02.02.2014 | 19:32
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


04.02.2014 | 11:41
von St. Laumer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die ReclaBox hat zwar Kontakt zu Mirapodo aufgenommen, bisher aber ohne Rekation von Seiten Mirapodo.


12.02.2014 | 20:46
von St. Laumer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.02.2014 | 21:01
von St. Laumer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider keine Reaktion. Ich habe meine Schlüsse gezogen und Mirapodo eine Familie möglicher Kunden verloren.




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