Durch poppen.de gelöste Beschwerde. | 10778 Views | 31.12.2013 | 12:10 Uhr
geschrieben von Timo .....

poppen.de (Central Hong Kong)

Erfahrung mit Poppen.de - Probleme mit der Kündigung

Die Firma Compay GmbH wickelt die Mitgliedschaften beim Portal www.poppen.de ab

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Es gibt Premium- und VIP-Mitgliedschaften.

Zwar funktioniert online eine Kündigung, jedoch sind beim Zahlungsanbieter für den Kunden keine WIDERUFSBELEHRUNG hinterlegt.

Ich habeversucht von mein 14-tätigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Ohne Reaktion

Beleg ist anbei. Es steht zwar Wiederruf jedoch ist dieser Link nicht anklickbar. Nur die AGBs (Geschäftsbedingungen) sind anklickbar.

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Kommentare und Trackbacks (12)


31.12.2013 | 13:29
von Timo ..... | Regelverstoß melden
Das gilt ja dann für

Community

Mitglieder: 3653416

Gesamt online: 16820

Demnach also

3.653416 kranke/hässliche Menschen

01.01.2014 | 11:01
von Jaqueline Alas | Regelverstoß melden
Es gibt noch viel mehr Kranke auf dieser Welt

01.01.2014 | 11:45
von Timo ..... | Regelverstoß melden
Das spreche ich nicht ab. Das alles hilft hier aber nicht weiter

01.01.2014 | 12:20
von Timo ..... | Regelverstoß melden
Entschuldigung hier geht es nicht darum das sich niemand bei mir meldet.

Damit meinte ich nicht DIE USER sondern der Betreiber.

Es geht hier einzig und allein um das 14-tättige gesetzzliche Widerufsrecht. Der Betreiber unterliegt ABRUFBARE Informationspflichten.

01.01.2014 | 12:35
von Timo ..... | Regelverstoß melden
Nachfolgend AGB-Auszug www.poppen.de

Die Widerufsbelehrung muss aber EXTRA hinterlegt sein und das ist sie nicht!

5. WIDERRUFSRECHT

Bei kostenpflichtigen Mitgliedschaften und sofern Du Verbraucher bist, kannst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf erfolgt über das auf Poppen.de erreichbare Kontaktformular an unseren Support oder an die im Impressum hinterlegte postalische Adresse, bzw. Faxnummer.

5.1 WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kannst Du uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, musst Du uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Du die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen musst. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Dich mit der Absendung Deiner Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

5.2 VORZEITIGES ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS
Dein Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Deinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Du Dein Widerrufsrecht ausgeübt hast.

03.01.2014 | 10:49
von Timo ..... | Regelverstoß melden
Wow eine Support Antwort von poppen.de:

Bitte teilen Sie uns den Nicknamen mit (Gestern)

Vom Zahlungsanbieter Compay keine Antwort

03.01.2014 | 12:06
von Timo ..... | Regelverstoß melden
Zahlungsdienst für poppen.de ist:

Compay GmbH
Metzer Straße 13. 13595 Berlin

Die Mitgliedschaften, die über Kreditkarte oder Lastschrift erworben werden werden darüber abgewickelt.
Was verstehen Sie daran nicht?

Es gibt keine Antwort.

03.01.2014 | 13:08
von Timo ..... | Regelverstoß melden
Das heisst

IST das Widerrufsrecht erloschen. :-)

Wenn man bedenkt das die Mitgliedschaft am 26.01.13 abgeschlossen worden ist und 5 Minuten später die Mitgliedschaft gekündigt wurde (im Online-Panel).

Das man Leistungen in diesen Portal in Anspruch nimmt durch z. b einloggen auf der Webseite halte ich für unvermeidbar.

03.01.2014 | 14:16
von Timo ..... | Regelverstoß melden
Verstanden? Was ist das für ein Ton?

Wenn Sie sich mit den Portal auskennen würden dann wüssten Sie das man auch kostenlos Menschen kontaktieren kann.

Wer hat die Beweislast?

Schauen Sie auf

www.poppen.de/mitgliedschaft/6/overview/1

Ich hab/hatte die VIP Mitgliedschaft

Vip VIP
Mitgliedschaftsstatus: Gekündigt. Kündigung aufheben
Bezugsart: Mit automatischer Verlängerung (Abonnement)
Beginn: 26.12.2013
Dauer: 3 Monate
Endet am: 26.03.2014

Ich hatte schon 5 Minuten nach der Bestellung gekündigt, so das direkt eine automatische Verlängerung entfällt.

Hätte ich eine Jahresmitgliedschaft für deutlich mehr Geld abgeschlossen wäre es natürlich schlimmer.

Dennoch bleibt es hier beim 14-tätigen Widerufsrecht.

Es bleibt abzuwarten ob der Betreiber hier noch reagiert.

03.01.2014 | 16:48
von Phönix | Regelverstoß melden
Hallo ReclaBoxler-7141063,

bei Herrn Timo ist der "Notstand" ausgebrochen. Wenn sich jetzt nicht wenigstens ganz schnell jemand (weiblich u. kostenneutral) von www.secret meldet, dann platzt er und die Tipp-Fehler sind das geringste Problem.
Also bitte etwas Nachsicht mit dem armen Kerl (chen).

03.01.2014 | 17:52
von Timo ..... | Regelverstoß melden
Antwort:

vielen Dank für die Rückmeldung.

Dein Widerruf ist wirksam. Bitte teile uns Deine Bankverbindung für die Rückerstattung des Differenzbetrages mit.

Wir wünschen Dir ein schönes Wochenende.

Mal schauen ob es tatsächlich klappt

09.01.2014 | 13:53
von Timo ..... gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Abbuchungsbetrag 26,99 EUR

Am 07.01.14 wurde mir der Betrag in Höhe von 24,59 EUR auf meine Kreditkarte gebucht.

Die Beschwerde ist daher gelöst.




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