1707 Views | 22.12.2013 | 20:47 Uhr
geschrieben von Anneliese G.

BigXtra Touristik GmbH (München)

Reiserücktritt aus Doppelzimmer mit erzwungenem Singleaufschlag

Bestell-/Kundennummer: Pauschalreise

Zusammen mit drei befreundeten Rentnern habe ich über BigXtra Touristic für uns Pauschalreisen von Frankfurt/Main nach Bourgas (2 Doppelzimmer) einschließlich einer Reiserücktrittsversicherung gebucht.

SCHLAGWORTE

Da der Sohn meiner Zimmerkollegin schwer erkrankte (und später auch starb), trat sie zwei Werktage vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurück. Bei der Stornierung der Reise meiner Zimmernachbarin wurde ich darüber informiert, dass meine Reise ebenfalls storniert würde. Nach Einschalten eines Rechtsanwaltes wurde mir gestattet, diese bereits von uns bezahlte Reise doch noch anzutreten, allerdings nur gegen eine zusätzliche Einzelzimmerpauschale.

BigXtra verdient hier also mehrfach: die bereits bezahlten Doppelzimmer, den Einsparungen durch die Stornierung einer Teilnehmerin und schließlich noch durch die zusätzliche Singlepauschale. Die abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherungen traten für den Rücktritt nicht ein.
Auf Rückfragen bei BigXtra erhält man keine Auskunft.

Mein Resümee: Nie mehr BigXtra.

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Meine Forderung an BigXtra Touristik GmbH: Erstattung der ernötigten Ausgaben für Singlepauschale


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


26.12.2013 | 16:42
von Anneliese G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.01.2014 | 11:11
von Anneliese G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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