Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 9531 Views | 29.05.2013 | 16:39 Uhr
geschrieben von Hans Schuller

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Geschirrspülmaschine nach 5 Monaten defekt - Lochfraß

Bestell-/Kundennummer: Auftrags-Nr. HX452594

Im Dezember 2012 wurde unsere neue Küche mit Bosch-Geräten montiert, darunter ein Geschirrspüler SBV65M30EU/50 - FD9209. Wir haben seitdem ca. 20 mal die Maschine laufen lassen und meine Frau hat einmal Anfang Mai 2013 Salz nachgefüllt.

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An Pfingsten 2013, also nach ca. 5 Monaten, blieb das Gerät mit Fehlermeldung E15 stehen. Ich habe die Störung sofort gemeldet (Tel 0181/223355). Der Monteur kam eine gute Woche später. Feststellung: Im Raum unter der Maschine hatte sich etwas trübes Wasser angesammelt, das den Schwimmerschalter zum Abschalten des Gerätes aktiviert hat. Nach Austrocknung lief die Maschine wieder. Als Ursache für den Wassereintritt (der selbst nicht beseitigt werden konnte) machte der freundliche KD-Monteur mittels einer Sicherheitsnadel zwei winzige Löcher in unmittelbarer Nähe des Einfüllstutzens zum Regenerationssalzbehälter aus. Dieser sog. Lochfraß sei durch Salzkörner entstanden, die neben den Einfüllstutzen gefallen seien und sich durch das Edelstahlblech gefressen hätten. Dies sei eine Fehlbedienung, da nach der Gebrauchsanleitung nach der Salzeinfüllung sofort mit dem Spülvorgang begonnen werden muss, da sonst eine Korrosion am Spülbehälter auftreten kann. Deshalb sei die Firma Bosch von einer Haftung freigestellt; wir sollen in ca. einer Woche anrufen und bekommen dann einen Vorschlag zur Regulierung. Den privaten Vorschlag des Monteurs, die Löcher mit Silberlot zu verschließen, lehnen wir ab, weil dann die Garantie endgültig futsch sein dürfte.

SCHLAGWORTE

Der Schaden ist m. E. primär auf mangelnde Fertigungsqualität zurückzuführen. Verunreinigungen im Edelstahlblech können dazu führen, daß es partiell doch nicht rostfrei ist. Je dünner die Bleche gemacht werden - was heutzutage aus Kostengründen manchmal übertrieben wird - desto größer ist die Gefahr eines Schadens. Ein Durchrosten nach 5 Monaten weist m. E. auf ein fehlerhaftes Produkt im Sinne von § 823 BGB hin. Im übrigen ist um den Einfüllstutzen weiterer Rostansatz erkennbar.

Wir hatten vorher (seit 1991) einen Geschirrspüler von Bosch (Serie S510) in Gebrauch, der niemals eine Störung hatte und bei dem wir mit dem Salz genauso verfahren sind. Aus Umweltgründen lassen wir immer nur volle Maschinen laufen.

Nun sind wir sehr enttäuscht über die nachlassende Qualität der Produkte. Dann hätte man zumindest mit einem eigenen Warnhinweis auf die Gefahr mit dem Salz aufmerksam machen müssen - falls es wirklich daran liegen sollte. Dies hat weder der Möbelverkäufer, noch der Hersteller getan. Stattdessen soll nun der Kunde die Suppe auslöffeln. Das können wir so nicht stehen lassen. (vgl. auch Beschwerde ID-45846 eines anderen Betroffenen sowie andere Internetseiten. Google-Stichwort: Lochfraß Bosch Geschirrspüler).

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Austausch des Gerätes ohne Kostenbeteiligung des Kunden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.05.2013 | 12:42
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Schuller,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an unseren Werkskundendienst gewandt haben. So war es uns möglich in einem persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Gerne stehen wir Ihnen auch zukünftig bei Fragen zu Ihren Hausgeräten unserer Marke unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (4)


29.05.2013 | 16:59
von ReclaBoxler-4544092 | Regelverstoß melden
Die Beschwerde und auch die Begründung kann ich als Techniker in der Metallbearbeitung nachvollziehen.
Mir ist ein Markenwasserkocher auf dieselbe Weise nach wenigen Monaten undicht geworden, obwohl dieser nie mit Salz in Berührung gekommen ist.
Stecknadeldünne Löcher sind ein Zeichen für Verunreinigung im Edelstahl bei der Herstellung, nicht beim Gebrauch.
Ich habe die zwei Stellen mit 2-K Kleber abgedichtet. Das hält nun schon seit 5 Jahren und beweist, dass es nicht am Umgang mit dem Gerät liegen kann.
Ich finde den deutschen Qualitätsstandard inzwischen auf einem Dritteweltniveau wieder und kaufe nur noch Noname als Konsequenz.
Das werfe ich bei Defekt dann lieber weg, als mich bei dem Versuch eine Garantie Inanspruch zu nehmen veräppeln lassen zu müssen.

29.05.2013 | 21:53
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Dann hätte man zumindest mit einem eigenen Warnhinweis auf die Gefahr mit dem Salz aufmerksam machen müssen - falls es wirklich daran liegen sollte. Dies hat weder der Möbelverkäufer, noch der Hersteller getan. "

Ich habe mal in der Bedienungsanleitung gelesen. Und da wird eindeutig vor Korrosion durch Salz gewarnt.

"Das Salznachfüllen muss immer
unmittelbar vor dem Einschalten des
Gerätes erfolgen. So wird erreicht, dass
übergelaufene Salzlösung sofort
ausgespült wird und keine Korrosion am
Spülbehälter auftreten kann. "

29.05.2013 | 22:52
von Hans Schuller | Regelverstoß melden
Die Kommentare kommen bestimmt von neunmal gescheiten Händlern, Herstellern oder Verkäufern, nicht von Kunden! In der Gebrauchsanleitung steht z. B. auch: (Dreieck mit Ausrufungszeichen) Warnung. "Füllen Sie (fett) niemals Reiniger in den Spezialsalzbehälter. Sie zerstören damit die Enthärtungsanlage. " Auf diese Idee würde ich nie kommen, aber für diesen Zweck wird ein extra Warnhinweis angebracht.Früher spielte das doch auch keine Rolle. Ein Aufkleber über ein von Bosch untersütztes Spülmittel ist an der Maschine angebracht; für 5 Cent könnte auch jeder Warnhinweis angeklebt werden. Egal. Es ist nicht richtig, heutzutage Blech zu sparen, und dann den Kunden verantwortlich zu machen. Das ist das gleiche, wie wenn man ein neues Auto kauft, beim Tanken überlaufen lässt, nicht gleich abputzt und nach einer Woche ist ein Loch beim Tankeinfüllstutzen. Da würden sich die Herren Kommentatoren sicher auch beschweren, oder sehe ich das falsch?

30.05.2013 | 12:31
von Hans Schuller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eben erhielt ich einen Anruf der Bosch-Kundenvertretung. Ein kostenloser Austausch aufgrund der kurzen Laufzeit wurde zugesagt. Allerdings gibt's dann das Nachfolgemodell SBV65N00EU. Hoffentlich ist dieses besser.
Danke an ReclaBox. Und Respekt an die Bosch-Kundenvertretung wegen der schnellen Reaktion.


30.05.2013 | 12:32
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