Durch simyo gelöste Beschwerde. | 2173 Views | 28.10.2012 | 13:51 Uhr
geschrieben von M. A. Heyer

simyo (Düsseldorf)

Simyo: Restguthaben nicht ausbezahlt, dafür Sperrung anderer Ansc

Unsere Familie ist seit vielen Jahren treuer Simyo-Kunde. Meine Frau, meine Tochter, mein Sohn und ich besitzen eine Simyo-Prepaid-Karte, welche regelmäßig aufgeladen und abtelefoniert wird, was immer zur vollsten Zufriedenheit funktioniert hat.

SCHLAGWORTE

Leider kam es im letzten Jahr dazu, dass meine Tochter ihr Handy in einem Freibad für wenige Minuten aus den Augen gelassen hat. und weg war es. Ähnlich erging es meinem Sohn im Frühjahr diesen Jahres – ihm wurde das Handy ebenfalls entwendet.

Auf beiden Karten befand sich noch ein geringes Guthaben von grob knapp zehn Euro. Die SIM-Karte meiner Tochter war im Sommer diesen Jahres mittlerweile zeitlich abgelaufen, während die Karte meines Sohnes wenige Wochen vor dem Diebstahl erst neu aufgeladen und - so denke ich – sogar noch bis Frühjahr 2013 gültig sein dürfte.

Im August diesen Jahres telefonierte ich nun in anderer Sache mit der Simyo-Hotline. Hierbei ging es um ein nicht durch Simyo verursachtes Problem, welches meine Schwiegereltern (auch sie waren durch unsere Empfehlung zu Simyo gewechselt) mit ihrer Simyo-SIM-Karte hatten.

Im Rahmen des Telefonats schilderte ich den bereits erwähnten Umstand, dass meinen beiden Kindern das Handy samt SIM-Karte entwendet worden war und fragte nach der Möglichkeit, das Restguthaben auszahlen zu lassen. Die freundliche Dame von der Simyo-Hotline schlug mir vor, einfach ein Schreiben mit einer fristlosen Kündigung zu verfassen und dann würde das Restguthaben schnell und unkompliziert ausgezahlt werden. Auf Nachfrage wurde außerdem auch noch zur Auskunft gebracht, dass ich das Kündigungsschreiben natürlich auch problemlos ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per E-Mail an Simyo schicken kann.

Hmm, Spitzenservice, dachte ich und so setzte meine Frau am 02.09.12 ein Kündigungsschreiben auf und verfuhr wie durch die Simyo-Hotline-Mitarbeiterin vorgeschlagen worden war.

1. Simyo-Antwort am 03.09.12: Gleich nach der Begrüßung dieser Satz: „Sie müssen hierbei Ihren simyo Vertrag gleich kündigen. “ und das freundliche Angebot, mir für eine Gebühr von 10 Euro eine neue SIM-Karte zuzuschicken.

Ich muss „hierbei“ meinen Simyo-Vertrag gleich kündigen? Die Karte meines Sohnes war doch noch etliche Monate gültig! Kündigen vor dem Diebstahl? Oder war mit dieser Aussage nur der Anschluss meiner Tochter gemeint? Warum wurde dann nicht auf den anderen, ebenfalls gekündigten Vertrag eingegangen?

Da wir uns missverstanden fühlten, hat meine Frau unsere Anliegen nochmals wiederholt.

2. Simyo-Antwort am 06.09.12: Simyo bedauerte, dass generell nur Anfragen beantwortet werden, welche von der Ihnen bekannten E-Mail-Adresse versandt wurden.

Hmm, wie fällt dann die Reaktion aus, wenn das Kündigungsschreiben nicht per Mail, sondern auf dem Postweg zu Simyo gelangt wäre. Auf dem eingescannten und übersandten Schreiben waren doch alle Daten und die Unterschrift enthalten.

Glücklicherweise hatten wir noch einige Aufzeichnungen, weshalb wir uns in den Simyo-Account für die noch aktive Simyo-SIM-Karte unseres Sohnes einloggen konnten. Von diesem Account sendeten wir wir erneut die Kündigung.

In diesem Atemzug erkundigte sich meine Frau nach den Kündigungsfristen, denn schließlich war die SIM-Karte unserer Tochter bereits seit geraumer Zeit deaktiviert, so dass Simyo möglicherweise zu Recht eine Auszahlung verweigern könnte.

3. Simyo-Antwort am 10.09.12: Simyo ging nicht auf unsere Anfrage ein, sondern stellte nochmals fest, dass man generell keine Fragen beantwortet, welche von der Ihnen bekannten E-Mail-Adresse versandt wurden.

Simyo akzeptiert als nicht einmal eine über den aktiven Account ihrer Mitglieder versandte Kündigung – sinngemäß mit der Begründung, dass man die Identität des Absenders nicht nachvollziehen könnte? . und das trotz dem Aufführen sämtlicher Kundendaten, einer Unterschrift und der Empfehlung der Hotline-Mitarbeiterin, genau so zu verfahren! Außerdem: Darf niemand erfahren, welche Kündigungsfristen zu beachten sind? Warum verweigert man die Antwort auf eine solch lapidare Anfrage?

Nun gut, sagten wir uns, dann schicken wir das Schreiben halt über die E-Mail-Adresse, die – so dachten wir – zu diesem Anschluss gehört (es war leider die Falsche).

Also: 4. Simyo-Antwort vom 12.09.12: Wieder die Begründung, dass man die Mail nicht beantwortet, weil. naja, ihr wisst ja.

Nun fiel uns auf, dass in dem Simyo-Account eine unserer E-Mail-Adressen vermerkt war – also haben wir unser Anliegen nochmals über die bei Simyo hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt.

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Ihr werdet es nicht glauben: 5. Simyo-Antwort vom 13.09.12: Simyo behauptet, dass ihnen die in unserem Simyo-Account als Kontakt-E-Mail-Adresse hinterlegte Adresse angeblich nicht bekannt sei.

Sehr verwunderlich! Glücklicherweise gibt es ja das Snipping-Tool, mit welchem man Bildschirmausschnitte z. B. in E-Mails kopieren kann. Gesagt, getan und nochmals ab an Simyo mit der Bitte, uns die aufgestellte Behauptung zu erläutern.

6. Simyo-Antwort vom 28.09.12: Simyo schrieb nach der Anrede: „. vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Prepaid Verträge müssen zunächst einmal gekündigt un deaktiviert sein, damit wir Ihnen die Auszahlung des Restguthabens gewähren können. Diese Kündigung kann zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt erfolgen. Bitte teilen Sie uns diesen mit. .“

Wer meint, dass dann wohl unser Kündigungsschreiben unvollständig oder ungenau formuliert gewesen sein muss, hier ein Auzug: „. ich kündige mit sofortiger Wirkung die Verträge der Anschlüsse 0178/542xxxx und 0178/149xxxx und wünsche eine Auszahlung der jeweiligen Restguthaben auf mein Konto xxx. “.

Naja, ich kommentiere das jetzt besser nicht weiter.

Fakt ist jedenfalls, dass wir Simyo nochmals auf unser Kündigungsschreiben hingewiesen haben und nachfragten, ob hieran irgendetwas missverständlich formuliert sei.

7. Simyo-Antwort vom 02.10.12: Tatsächlich und mittlerweile kaum noch für möglich gehalten findet sich dieser Satz im oberen Bereich des Antwortschreibens: „Wie gewünscht werden wir Ihnen Ihr Restguthaben zurückerstatten. “

Wow! Na endlich! . aber zu früh gefreut. Weiter unten in der Nachricht bittet Simyo um die Rücksendung der SIM-Karten, damit das Guthaben „in korrekter Höhe ermittelt“ werden kann.

Irgendwie fühlen wir uns hinters Licht geführt!

Nachdem sich die Aufregung unsererseits irgendwann einmal etwas gelegt hatte, haben wir am 06.10.12 zurückgeschrieben und festgestellt, dass unsere Aussage von Anfang an die war, dass die beiden gekündigten SIM-Karten entwendet wurden und wir auf Empfehlung der Simyo-Hotline-Mitarbeiterin gehandelt haben. Abschließend stellten wir die Frage, ob wir falsch beraten wurden. Die besagte Mail blieb bis zum heutigen Tag unbeantwortet.

Wer glaubt, „Schade um die verloren gegangene Zeit, ist halt ziemlich mies gelaufen! “ - die Geschichte ist leider noch immer nicht aus und das dicke Ende kommt erst noch!

In den Abendstunden des 02.10.12 fiel plötzlich meine SIM-Karte aus (Anschluss: 0178/ 167xxxx). Ich habe wirklich alles probiert, aber der Fehler ließ sich nicht beheben. Zusätzlich fiel mir noch auf, dass ich mich nicht mehr in meinen Simyo-Account einloggen konnte.

Da ich auf mein Handy privat, aber vor allem dienstlich dringend angewiesen bin, habe ich mich an Simyo gewandt und nachgefragt, unter welchen Umständen sie mir eine neue SIM-Karte für meine offensichtlich defekte SIM-Karte schicken können. Weiterhin interessierte ich mich für die Tatsache, warum mein Passwort für meinen Simyo-Account plötzlich als „falsch“ abgelehnt wird.

8. Simyo-Antwort vom 08.10.12: „. vielen Dank für Ihre E-Mail. Da Ihre Karte gekündigt und deaktiviert wurde, ist Ihr Online-Zugang nicht mehr freigeschaltet. “

Haaa, das ist ja der blanke Wahnsinn! Natürlich hatte niemand meine SIM-Karte gekündigt! In unserem zahlreich versendeten Kündigungsschreiben waren genauestens die Anschlüsse unserer Kinder aufgeführt, welche dem meinen von der Zahlenfolge her in keinster Weise auch nur halbwegs ähnlich sind (abgesehen von der Vorwahl).

Ergänzend möchte ich noch feststellen, dass meine SIM-Karte noch mindestens bis Frühjahr 2013 aktiviert war und – um das Dilemma komplett zu gestalten – ich mein Handy als mobile-TAN-Empfänger für das Online-Banking bei meiner Privat- und Depotbank freigeschalten hatte, ich also auf beiden Konten nicht mehr handlungsfähig bin, solange die SIM-Karte deaktiviert ist.

Hieraufhin habe ich Simyo natürlich schnellstens kontaktiert und ihnen taggleich (08.10.12) mitgeteilt, dass mein Anschluss nicht gekündigt wurde und das ihren Mitarbeitern ganz offensichtlich ein Fehler unterlaufen ist. Ebenfalls habe ich darauf verwiesen, dass ich dringend auf mein Handy angewiesen bin.

9. Simyo-Antwort am 11.10.12: Der Sachverhalt muss an das Technik-Team weitergegeben werden, was „einige Tage“ in Anspruch nehmen kann.

Seither hat sich Simyo nicht mehr gemeldet.

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Meine Forderung an simyo: Sofortige Freischaltung meines durch Simyo ohne Auftrag und grundlos abgeschalteten Anschlusses, Auszahlung der beiden Restguthaben


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


28.10.2012 | 14:28
von ReclaBoxler-7904106 | Regelverstoß melden
Hallo,

mal einige Anmerkungen (*g*) meinerseits
dazu;

Es ist natürlich nicht schön, das man bezüglich
der Karten-Guthaben einen geldlichen Verlust
hat, ABER so wichtig können diese wenigen
Euro (ihnen) wohl auch nicht (bisher) gewesen sein, sonst
hätten Sie sofort die Karten sperren lassen, und nicht
erst nach Monaten. Das Abhandenkommen bei Ihrer Tochter
war LETZTES Jahr (IHRE fachliche Aussage)

Niemand ist so wichtig (sorry), das man ein Handy
im Schwimmbad (ohne Aufsicht) braucht.

Egal, ob Sie eigenverantwortlich Arbeiten, oder auch
als Angestellter; Beruf und Privat sollte man IMMER kostenmäßig
trennen. DAS merken Sie spätestens dann, wenn Sie Berufsmäßig Kostenmäßig gegenüber ihrem (möglichen) Chef mal ein Erklärungsproblem haben (hohe Handyrechnung, welche so einfach nicht
zu erklären ist).

Aus meinem Umfeld; Person sieht das alles sehr locker (leider), was dann beim Schadensfall INNERHALB von MINUTEN (!) zu einer höheren, dreistelligen Rechnung führte.

SOLLTE /Könnte man denken; Alles kein Problem; ANZEIGE, kleiner
Schriftverkehr mit der Telefonfirma, etc.

Aber nee; hat dann fast zwei Jahre gedauert, um mit AMTLICHER Hilfe
das Problem für die betroffene PERSON positiv zu entscheiden.

Gruss

28.10.2012 | 17:04
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
UPPS? Was für ein Umstand.?
Handy wech. Karte Sperren lassen. In 2 Tagen wird von meinem Anbieter eine neue Karte Zugestellt.
Kündbar Monatlich, und in der Familie oder mit Bekannten die auch diesen Anbieter gewählt haben für 3 Cent die Minute.
Und das bei bester D1 Qualität.
Automatische Abbuchung nach Wunsch und keine Sperrungen des wegen.
Zu finden im Internet, aber Werbung mache ich nicht, viel Spass bei Symio und deren Gebühren

29.10.2012 | 09:41
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
An die Beschwerdeführerin.

Sie sind ab dem Zeitpunkt bei der Bank wieder handlungsfähig, sobald Sie eine andere Rufnummer für die TAN-Übermittlung angeben.

Also einfach eine neue Prepaid-Karte bei einem anderen Anbieter kaufen und gut ist.

29.10.2012 | 20:58
von M. A. Heyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, die letzten beiden Kommentatoren haben natürlich recht, ein anstehender Wechsel ist nach diesen Erlebnissen nur logisch. Ich denke auch, dass das Problem mit dem mobile-TAN-Verfahren zu klären ist, zumal ich bei meinem Girokonto ohnehin vorsichtshalber ein zweites Handy hatte freischalten lassen.

Bezüglich des ersten Kommentars: Das finanzielle Überleben unserer Familie ist zum Glück nicht von der seitens Simyo zu erfolgenden Auszahlung des Restguthabens abhängig. Wäre das Handy meinem Sohn nicht entwendet worden, hätte ich die Sache vermutlich tatsächlich ruhen lassen.

Andererseits: Warum soll ich auf die mir zustehende Auszahlung in zweistelliger Euro-Höhe verzichten? Wie würden Sie denn reagieren, wenn sie auf Grund kreativer Ausreden irgendwann das Gefühl bekommen, dass man sie für dumm verkaufen will?
Manch einer mag die Zeit aufwiegen und sagen: „Ooch, dass ist mir zu aufwendig, sollen sie doch die paar Kröten behalten! “. Meine Einstellung ist das nicht. Die geschilderte Art und Weise, die Simyo hier an den Tag legt, spricht doch Bände! Ich kann mir bei dieser Hartnäckigkeit, welche Simyo der „drohenden Auszahlung“ entgegensetzt, nicht vorstellen, dass ich/ wir der/ die Einzige/n sind, die von derartigen Problemen betroffen sind.

O-Ton: „Niemand ist so wichtig (sorry), das man ein Handy im Schwimmbad (ohne Aufsicht) braucht. “
Wenn meine Tochter im Kindesalter allein mit ihren gleichaltrigen Freundinnen in das Freibad der Nachbarstadt fährt, ist sie mir definitiv so wichtig, dass ich von ihr erwarte, dass sie ihr Handy mitnimmt. selbst mit dem Risikio, dass es wegkommen könnte.
Wenn Sie das für übertrieben halten, kann ich nur vermuten, dass sie keine Kinder haben. Es kann (leider) viel passieren und da ist ein Zugausfall noch das Harmloseste.
Das Handy war übrigens nur einmal kurz unbeaufsichtigt (nachdem meine Tochter beim Umziehen das Handy auf einer Ablage in der Umkleidekabine hatte liegen lassen – fünf Minuten später war es weg und schon ausgeschalten). Tja, sie hat Lehrgeld gezahlt. Ich habe gar nicht geschimpft, weil sie sich selbst am meisten geärgert hat.

Danke für ihren Hinweis, dass man privates und berufliches Telefonieren trennen sollte, damit der Chef nicht Klärungsbedarf wegen einer überhöhten Telefonrechnung sieht (man müsste dann natürlich unpraktischerweise stets zwei Handy´s mit sich „umherschleppen“). Ich muss sie jedoch desillusionieren. Auch die Kosten für berufliche Telefonate müssen ausschließlich von mir gezahlt werden (die steuerliche Absetzbarkeit ist ja eine andere Geschichte), wobei ich fairerweise anfügen muss, dass ich dienstlicherweise meist nur angerufen werde.

Übrigens: Heute hat mich ein netter Simyo-Mitarbeiter angerufen und zugesichert, dass die Restguthaben spätestens nächste Woche meinem Konto gutgeschrieben werden.
Meine ihm aus unerklärelichen Gründen deaktivierte SIM-Karte kann jedoch nicht „wiederbelebt“ werden. Wenn ich die Nummer behalten will, kann dies ausschließlich über eine Portierung, also durch einen Wechsel zur Konkurrenz, funktionieren. Da die Möglichkeit der Portierung jedoch nur vier Wochen nach Abschaltung möglich ist und die Karte bereits am 02.10.12 deaktiviert wurde, na rechnet selbst. das wird sehr knapp.
Ich bin gespannt, ob Simyo die Versprechung einhält.


13.11.2012 | 17:24
von M. A. Heyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist die Woche bis zum 11.11.12 verstrichen, ohne dass die von Simyo angekündigten Auszahlungen der drei Restguthaben erfolgte (dieser Termin war auf meine Nachfrage durch Simyo selbst als spätester Zahltermin genannt worden).

Weiterhin hatte mir Simyo die Zusage gegeben, als Ausgleich für die mir entstandenen Unannehmlichkeiten dem Anschluss meiner Frau ein Guthaben in Höhe von 25 Euro gutzuschreiben. Auch dies erfolgte bisher (noch) nicht.


08.12.2012 | 20:57
von M. A. Heyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Restguthaben hat Simyo auf nochmalige Nachfrage am 19.11. ausbezahlt.

Die Gutschrift des seitens Simyo versprochenen Gesprächsguthaben in Höhe von 25 Euro erfolgte bisher noch nicht.
In diesem Zusammenhang habe ich auf nochmalige Nachfrage am 20.11. eine E-Mail erhalten, in welcher mir mitgeteilt wurde, dass die Angelegenheit an das Zahlungs-Team weitergeleitet wird und die Realisierung "einige Tage" in Anspruch nimmt.


14.01.2013 | 02:10
von M. A. Heyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Letzte Woche hat Simyo auf nochmaliges Nachfragen die versprochenen 25 Euro dem Anschluss meiner Frau gutgeschrieben.

Vielen Dank an das Reclabox-Team für die Möglichkeit, mein Anliegen hier öffentlich machen zu können; )




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