PROVEA SA (Cheseaux/Lausanne)
Was mache ich, damit mir keine weiteren Folgen drohen?
Habe gerade gelesen, was hier alles über die Firma PROVEA SA geschrieben wurde. Nun, bestellt habe ich auf Grund eines Werbeprospektes von PROVEA SA leider schon am 28.11.2011 und bis heute den 12.12.2011 habe ich noch keine Ware erhalten.
Was muss ich machen, damit mir keine FOLGEN in Form von Mahnungen, weiteren Sendungen, Schreiben von Inkassofirmen und anderen Folgen von der Firma PROVEA SA drohen? Muss ich gleich, also schon vor der ERSTEN Lieferung etwas kündigen, bevor irgend eine Frist abläuft?
Hätte allerdings die Wäsche gerne als Weihnachtsgeschenk für mein Patenkind! Bin aus gesundheitlichen Gründen leider schon seit sechs Monaten Hartz IV Empfängerin und habe jetzt GROSSE ANGST, dass da evtl. großer Ärger auf mich zu rollt. Also bitte ich DRINGEND UM HILFE!
Wenn die Ware kommt, ungeöffnet zurückschicken und widerrufen und per Email Kundendaten löschen lassen, anschließend in einem seriösen Geschäft gewünschte Ware einkaufen!
Wenn man was bestellt hat, muss man es natürlich bezahlen, wenn es kommt. Hier wird aber auch bei bestellten Waren von allerlei Problemen berichtet: Rechnung ohne Ware, Mahnungen und Inkasso trotz Zahlung, Behauptungen, zurück gesendete Ware sei nicht angekommen usw. Ich würde alle Unterlagen aufbewahren, Bestellkarten usw., vor allem auch die Ankündigungen weiterer Lieferungen und Couponstreifen in der Erstsendung. Damit kann man ggf. vor Gericht belegen, dass einem ein Abo untergeschoben wurde und man nicht bestellt hat.
Schwierig dürfte es werden, wenn nachher unverlangte Folgelieferungen kommen, die sind auch in der Regel teurer und oft nutzlos. Telefonieren oder e-mailen ist nur begrenzt sinnvoll, manchmal kann man damit aber erklären, dass man keine weiteren Lieferungen will, und mit etwas Glück kommen dann auch keine mehr. Auf jeden Fall ist es nicht beweisbar. Bei Provea wird faktisch meist kein Abo abgeschlossen, sondern nur nachher (falsch) suggeriert, man habe irgendwas überlesen. Laut §241a BGB muss man unverlangte Lieferungen weder bezahlen noch zurück schicken.
Gegenüber Inkasso ggf. einmal per Einschreiben+Rückschein allen unberechtigten Forderungen widersprechen. Darauf achten, ob es aus dem Inkassokomplex UGV, FKH und Anwälten Wehnert+Partner ist.
Auf gerichtliche Mahnbescheide achten, nicht durch Inkassomüll zum Ignorieren echter Gerichtspost verleiten lassen! Ggf. genau lesen und unverzüglich Widerspruch erheben. NIEMALS gegenüber Geldeintreibern irgendwas unterschreiben (Anerkenntnisse, Ratenvereinbarungen)! Auch wenn die Druck machen und manche einige recht böse Sachen (i. d.R. illegal) machen. Bei Kontosperre sofort in P-Konto umwandeln lassen, dann gibt's nach 3 Tagen wieder Geld!
ACHTUNG: Es kommt bisweilen vor, dass bestimmte Inkassos sich auf prekäre soziale Verhältnisse als Opfermerkmal spezialisiert haben, weil sie da die geringste Gegenwehr erwarten. Sollte es zu wiederholter Belästigung kommen, darauf gefasst sein, dass man Rechtsbeistand braucht! Qualifizierten Anwalt nehmen, der sich speziell mit Themen wie Verbraucherrecht, Schulden usw. auskennt.
Anwalt mit Hartz IV - so geht's:
Beratungshilfe vom Amtsgericht, da muss man seine Bedürftigkeit beweisen (z. B. durch Hartz IV-Bescheid) und bekommt dafür einen Beratungsschein. Dann kostet der Besuch beim Anwalt nur noch 10€ aus eigener Tasche. In einigen Städten gibt es alternativ öffentliche Rechtsberatung.
Es kann sein, dass man Prozesse führen muss, sei es, dass man verklagt wird, sei es, um illegale Willkürmaßnahmen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Für den Fall gibt es die Prozesskostenhilfe.
Für beides sollte man belegen, warum man sich im Recht glaubt, also Belege zu den unverlangten Warensendungen, Inkassodrohungen usw. mitbringen!
Auf jeden Fall braucht man einen Anwalt bei:
- Eintreffen eines Vollstreckungsbescheids (dagegen aber erst mal vorsorglich Einspruch erheben.). Illegal, wenn vorher kein Mahnbescheid, Widerspruchsfrist nicht abgelaufen oder Mahnbescheid widersprochen wurde.
- Kontosperren: die können in Einzelfällen auch illegal ohne Vollstreckungstitel erfolgen!
- Klage. Wer sich nicht verteidigt, verliert! Selbstverteidigung ist nicht zu empfehlen.
Einfach mal nach dem anderen Provea-Thread (Provea soll mich nicht weiter belästigen - de.reclabox.com/beschwerde/2621-provea-com-schweiz-provea-soll-mich-nicht-weiter-belaestigen) suchen, da hab ich schon einiges rein geschrieben!